Mittwoch, 30. Juni 2004

Saddam droht die Todesstrafe: Hier die wichtigsten Punkte der Anklage

  • Einsatz chemischer Waffen, Invasion in Kuwait

Jetzt rechnet der Irak mit Saddam Hussein ab. Als erste Handlung hat die Übergangregierung die Todesstrafe wieder eingeführt. Und genau diese Strafe droht dem Ex-Diktator jetzt, der sich in zwölf Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss. Hier die wichtigsten:

  • Einsatz chemischer Waffen beim Angriff auf die kurdische Stadt Halabja im Norden des Irak, bei dem 1988 mehrere tausend Menschen starben.
  • So genannte Anfal-Operation gegen kurdische Peschmerga-Kämpfer und die kurdische Bevölkerung im Norden des Irak im Jahr 1988. Dabei gab es zahlreiche Bombardierungen und den Einsatz von Giftgas. Anfal bedeutet in Anlehnung an den Koran etwa "legitime Beute".
  • Tötung von 5000 Angehörigen des Barzani-Clans im Jahr 1963. Dem Clan gehört Kurden-Führer Masud Barzani an, der an der Spitze der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP) steht.
  • Die irakische Invasion des Nachbarlandes Kuwait 1990.
  • Verbrechen im Krieg des Irak gegen das Nachbarland Iran 1980 bis 1988.
  • Verbrechen bei der Unterdrückung des Aufstandes der Schiiten im Süden des Irak, nachdem US-geführte Truppen die irakischen Soldaten 1991 aus Kuwait vertrieben hatten.

    30.6.2004 15:43