Rechte für Guantanamo-Gefangene: Können gegen Inhaftierung vorgehen
- Beschluss des Obersten Gerichtshofs gegen den Widerstand der US-Regierung durchgesetzt
Die auf dem US-Stützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba inhaftierten mutmaßlichen Terroristen haben das Recht, vor US-Gerichten gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Washington am Montag gegen den Widerstand der US-Regierung.
Auch der in den USA geborene Gefangene Yaser Essam Hamdi habe ein Anrecht auf Anhörung, entschieden die Richter. Das Urteil wird als Niederlage für US-Präsident Bush gewertet. "Der Kriegszustand ist kein Blankoscheck für den Präsidenten, wenn die Rechte der Staatsbürger berührt sind", sagte Richterin Sandra Day O'Connor.
Unter weltweitem Protest werden auf dem US-Stützpunkt auf Kuba rund 600 Männer festgehalten. Das US-Militär hält die Gefangenen für gefährliche Terroristen. Die meisten wurden während der Kämpfe in Afghanistan vor gut zwei Jahren gefangen genommen.
Da sie keine Uniform trugen, bezeichnet das US-Militär sie als "ungesetzliche Kämpfer", denen keinerlei Schutz auf der Basis internationaler Konventionen zustehe. Da der Stützpunkt auf Kuba liegt, seien US-Gerichte ebenfalls nicht zuständig, hatten Regierungsanwälte argumentiert.
Diese Interpretation wiesen die Richter des Obersten Gerichtshofs am Montag zurück. Die USA hätten volle Rechtshoheit über das Gebiet, und damit seien auch die amerikanischen Gerichte zuständig. Hamdi war ebenfalls zunächst auf Guantanamo festgehalten worden.
Als sich herausstellte, dass er in den USA geboren war und damit die Staatsbürgerschaft besaß, wurde er in ein Militärgefängnis in den USA verlegt. "Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass ein feindlicher Kämpfer Gelegenheit haben muss, die Basis für seine Gefangenschaft vor einem neutralen Entscheidungsträger anzufechten", schrieb Richterin O'Connor in der Urteilsbegründung.
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