Rückerstattung der Ambulanzgebühr: Nur ein Zehntel holte sich das Geld!
Am Mittwoch endete die Beantragungsfrist für die Rückerstattung der unrechtmäßig eingehobenen Ambulanzgebühr. Von den eigenommenen 34 Millionen Euro ist nur ein Zehntel an die Betroffenen zurückgeflossen - weit weniger als erwartet.
Rund zehn Prozent aller Betroffenen haben innerhalb der am Mittwoch abgelaufenen Frist einen Antrag auf Rückerstattung der Ambulanzgebühr gestellt. Das berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag. Die Einnahmen aus der Ambulanzgebühr haben demnach insgesamt 34,3 Millionen Euro betragen. 113.000 Anträge auf Rückerstattung seien eingelangt.
Pannen bei der Einführung
Die Ambulanzgebühr war im Jahr 2000 eingeführt, vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Frühjahr 2001 wegen eines Formfehlers aber zur Gänze aufgehoben worden. Es folgten ein neuerlicher Beschluss noch im Frühjahr 2001, eine Erweiterung der Ausnahmen rechtzeitig zur Nationalratswahl 2002 und eine neuerliche Aufhebung durch den VfGH im Frühjahr 2003. Schon zuvor hatte sich Schwarz-Blau II aber auf eine Abschaffung der ungeliebten Gebühr und eine Rückerstattung festgelegt.
Geld zurück gibt es dabei freilich nur per Antrag. Eine automatische Rückerstattung sei nicht möglich, hieß es dazu aus dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger gegenüber Ö1. Zum einen gelte in der Sozialversicherung das Antragsprinzip, zum anderen wäre der Verwaltungsaufwand zu groß gewesen. (apa/red)
