Montag, 7. Juni 2004

Warnwesten-Pflicht ab Sommer 2005: Gorbach plant entsprechenden Entwurf

  • Zustimmung von ÖAMTC, Skepsis vom ARBÖ
  • KfV ist für die Einführung der Warnwestenpflicht

Warnwesten für Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen verlassen müssen, sollen auch in Österreich ab Juli 2005 verpflichtend sein. Das kündigte Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) nach dem Ministerrat an. Eine entsprechende Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) wolle er nächste Woche in der Regierung einbringen.

"Verpflichtend sein soll das Tragen von Warnwesten auf Autobahnen und Schnellstraßen sowie beim Aufstellen von Pannendreiecken auch auf Freilandstraßen", so Gorbach. Der Verkehrsminister verwies darauf, dass eine derartige Regelung in Spanien, Italien und Portugal bereits gelte. Seine Vorstellung sei nun, dass die Pflicht auch in Österreich "früher als zuletzt diskutiert" in Kraft treten solle.

ÖAMTC gibt sich optimistisch
Zustimmung kam vom ÖAMTC: "Neben der Mitführverpflichtung ist auch eine Verwendungspflicht im Fall einer Panne oder eines Unfalles vorgesehen", erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Der Touringclub setzte sich für eine Einführung schon im Mai 2005 ein. Sollte zur Novelle der Termin 1. Juli 2005 vorgesehen sein, werde der ÖAMTC in seiner Stellungnahme zum Kraftfahrgesetz anregen, die Warnwestenpflicht schon zwei Monate früher einzuführen. Damit wären "rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit alle Autofahrer mit einem Sicherheitsplus im Fall des Falles unterwegs".

ARBÖ reagiert skeptisch
Skepsis äußerte hingegen der ARBÖ: "Wenn die Einführung der Warnwestenpflicht im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gut überlegt wurde, müssen also schätzungsweise 20 Millionen Warnwesten in einem Jahr zur Verfügung stehen", so der Autofahrerclub in einer Aussendung. So viele sind nach einer ARBÖ-Schätzung für die heimischen Lenker und Beifahrer sowie für Gäste aus dem Ausland notwendig.

KfV für Einführung von Warnwestenpflicht
In die Diskussion mischt sich nun auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) ein. In einer Aussendung betonte das KfV, dass es eine umfassende Mitführverpflichtung von Warnwesten in allen Kraftwagen sowie die Verwendungspflicht im Falle einer Panne oder eines Unfalls seit langem fordere. Die Einführung dieser Bestimmung müsse allerdings von einer maximal einjährigen Übergangsfrist begleitet werden, damit Lenker und Händler sich auf den Bedarf einstellen können, hieß es in der Aussendung. (apa/red)

7.6.2004 19:02