Bartenstein-Verordung: Erleichterungen für Pflegekräfte aus den neuen EU-Ländern
- Reaktion auf die Personalknappheit im Pflegebereich
- Neue Verordnung geht jetzt in Begutachtung
Pflegepersonal ist gefragt und wird angesichts der Alterspyramide immer wichtiger. Künftig müssen qualifizierte PflegerInnen aus den neuen EU-Ländern nicht mehr täglich oder wöchentlich zur Arbeit "pendeln", sondern können auch ständig in Österreich leben. Eine entsprechende Verordnung hat Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (VP) zur Begutachtung ausgeschickt. Die Wiener Pflegeombudsstelle hat die Anregung dazu für sich reklamiert.
Bisher wurde die Beschäftigungsbewilligung für qualifiziertes Personal - monatlich 1.380 Euro brutto - nur dann erteilt, wenn es sich um Grenzgänger (tägliche Rückkehr) oder Pendler (Rückkehr am Wochenende) handelte. Diese Beschränkungen sollen wegfallen.
Vorrang für heimische Arbeitslose
Auf diese Weise kann das Arbeitsmarktservice (AMS) Beschäftigungsbewilligungen für qualifiziertes Pflegepersonal aus allen neuen EU-Mitgliedstaaten erteilen, wenn die offene Stelle nicht durch vorgemerkte Arbeitslose aus dem Inland besetzt werden kann (Ersatzkraftstellung). "Damit soll der Personalknappheit in diesem Bereich Rechnung getragen werden", erklärte Bartenstein.
Schon seit Herbst 2003 können Pflegekräfte aus den Nachbarstaaten Beschäftigungsbewilligungen bekommen, wenn sie Grenzgänger oder Pendler sind und mit mindestens 1.380 Euro brutto pro Monat entlohnt werden. Auf Basis dieser Neuregelung wurden bisher laut AMS 120 Personen aus den Nachbarländern zu einer Beschäftigung im qualifizierten Krankenpflegebereich zugelassen. Dazu komme noch die Zulassung von hochqualifizierten Pflegekräften als Schlüsselkräfte (Entlohnung mehr als 2.060 Euro), so das Ministerium.
Mindestentlohnung bleibt
Mit der neuen Regelung wird sowohl der Forderung, die Zulassung von qualifizierten Pflegepersonal zu erleichtern, als auch der Verpflichtung aus dem Beitrittsvertrag, neue EU-Bürger gegenüber Drittstaatsangehörigen beim Arbeitsmarktzugang zu bevorzugen, Rechnung getragen, heißt es. Die beibehaltene Mindestentlohnung von 1.380 Euro brutto pro Monat soll sicherstellen, dass nur qualifiziertes Pflegepersonal zugelassen wird.
(apa/red)
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