Montag, 7. Juni 2004

Jetzt fix: Unschuldig Verurteilter Peter Heidegger bekommt Haftentschädigung!

  • Einigung nach Angebot der Finanzprokuratur
  • Grasser-Entscheidung: 950.000 Euro überwiesen

Ein Jahr nach seinem Freispruch wird der Gmundner Peter Heidegger, der 2.865 Tage schuldlos im Gefängnis gesessen ist, in den nächsten Tagen eine Haftentschädigung bekommen. Die Finanzprokuratur hat jetzt Heideggers Anwalt ein Angebot übermittelt. Man habe sich geeinigt, bestätigte Rechtsanwalt Franz Gerald Hitzenbichler der APA.

Nach Pfingsten übermittelte die Finanzprokuratur dem Salzburger Anwalt eine Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro. Am 7. Juni entschied Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dass die Summe direkt aus seinem Ressort zur Verfügung gestellt werde. Damit beendete er den Streit zwischen dem Justiz- und Innenministerium über die Ressortzuständigkeit.

Peter Heidegger war im ersten Prozess 1994 wegen Mordes an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und im zweiten Verfahren 2003 freigesprochen worden. In einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg steht dem 31-jährigen Fliesenleger ein Ersatzanspruch gegenüber der Republik Österreich für die Dauer seiner Haft und die Verurteilung zu. Seine Anwälte forderten 1,15 Millionen Euro als Entschädigung für den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld, Rufschädigung), der durch den Freiheitsentzug entstanden ist. (apa/red)

7.6.2004 10:21