Reisen in erweiterter EU: Zusatz-Krankenversicherung empfehlenswert!
- Urlaubskrankenschein kein Allheilmittel bei Privatreisen!
- Kompliziert: Formularkrieg bei Geschäftsreisen!
·Reise-Medizin: Impfen als Schutz!
NIcht unterschätzen: Grippe, Durchfall & Co.
·Urlaubsreisen: Risiko Thrombosen!
Ein einfacher Bluttest bringt Gewissheit!
·Reisetrend: Mit Auto in den Urlaub!
Gratis Routenplaner und Warnweste bei Interhome!
Auch nach der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten empfehlen die österreichischen Krankenkassen weiterhin den Abschluss einer Reiseversicherung: Topqualität bei der medizinischen Versorgung ist teuer und wird oft nur von Privatspitälern, welche selbst zu bezahlen sind, angeboten.
Wer auch auf Reisen überall und jederzeit auf hohen medizinischen Standard Wert legt, muss wie bisher private Vorsorge treffen und eine entsprechende Versicherung abschließen, wie sie von der Europäischen Reiseversicherung angeboten wird. Nur damit ist bei Privatreisen ebenso wie bei Dienst- oder Geschäftsreisen ein umfassender Schutz sichergestellt.
Direkte Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nun in allen, auch den neu hinzugekommenen EU Ländern möglich. Doch selbst bei staatlichen Spitälern wird von den österreichischen Krankenkassen nur ein Bruchteil der Kosten übernommen. Was am Papier so einfach aussieht, ist in der Praxis allerdings oft recht mühsam: Fast überall muss der Urlaubskrankenschein nämlich bei der örtlichen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein eingelöst werden. Es war schon bisher ein Problem, wenn man etwa vom Urlaubsort auf einer griechischen Insel zu diesem Zweck eine Reise nach Athen unternehmen musste. Top Qualität und beste Infrastruktur im medizinischen Bereich sind nach wie vor privat zu bezahlen. Die Europäische Reiseversicherung deckt wie auch schon bisher diese Kosten.
Ohne Urlaubskrankenschein bzw. Behandlungsschein ist man in den EU Ländern in der gleichen Situation, wie in allen Ländern, mit denen kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht: Die Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten sind an Ort und Stelle zu bezahlen. In Österreich können die Rechnungen bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht werden. Sie beträgt 80 Prozent der in Österreich gültigen Kassentarife für die entsprechende Leistung. In der Praxis ist das je nach Land oft nur ein Bruchteil der tatsächlich aufgewendeten Kosten. Darüber hinaus ist keineswegs garantiert, dass die staatliche medizinische Versorgung überall dem gewohnten österreichischen Standard entspricht.
Formularkrieg bei Geschäftsreisen
Wenn es sich nicht um eine Urlaubsreise handelt, sondern um eine Geschäftsreise, zu der ein Arbeitnehmer von seiner österreichischen Firma ins Ausland entsandt wird, tritt an die Stelle des Urlaubskrankenscheines bei Reisen in ein EU bzw. EWR - Mitgliedsland und die Schweiz ein Versicherungsnachweis, der vom Dienstgeber bzw. der zuständigen Gebietskrankenkasse ausgestellt und von der örtlichen Krankenversicherung in einen Behandlungsschein eingetauscht wird. Wenn ein Dienstnehmer in ein anderes Land entsandt wird, mit dem ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht, ist nur für Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie die Türkei eine Behandlung auf Rechnung der zuständigen Krankenversicherung möglich, wofür wieder besondere Formulare erforderlich sind für jedes Land ein anderes. Bei allen anderen Ländern sind die Leistungen vor Ort zu bezahlen und die Rechnungen können dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden, die maximal 80 Prozent der in Österreich dafür geltenden Tarifsätze beträgt.
Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen ist das im Prinzip ebenso, mit einem Unterschied: Der Dienstgeber muss die Kosten übernehmen und kann dann um eine entsprechende Erstattung bei der Krankenkasse ansuchen.
Eine Reisekrankenversicherung, wie sie zu den Standardangeboten der Europäischen Reiseversicherung gehört, nimmt den Kunden alle diese Sorgen ab: Sie deckt die tatsächlichen Behandlungskosten in voller Höhe und man erhält beste medizinische Betreuung in privaten Spitälern und bei privaten Ärzten.
Dienstreisen: Risiko liegt beim Dienstgeber!
Bei Dienstreisen liegt das finanzielle Risiko in voller Höhe beim Dienstgeber: Auf Grund der gesetzlichen Fürsorgepflicht hat er für den Fehlbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten in einem Krankheitsfall und der Deckung durch eine Krankenversicherung in jedem Fall aufzukommen. Das gilt vor allem auch für einen allenfalls notwendigen Heimtransport, für den in der Sozialversicherung nicht vorgesorgt ist.
Von der Europäischen Reiseversicherung wurde mit der Corporate Travel Insurance (CTI) ein Versicherungspaket geschaffen, das speziell dieser Situation Rechnung trägt. Versichert ist der Dienstgeber, das System ist eine modular aufgebaute Kombination von Kranken-, Unfall- und Sachversicherung und erlaubt eine genaue Anpassung an die spezielle Risikosituation. Deckungslücken werden damit ebenso wie unnötige Doppelversicherungen vermieden. Wesentlich ist, dass im Schadenfall nicht nur die Kosten in voller Höhe gedeckt werden, sondern dass durch die Partnerschaft mit dem weltweit größten Servicedienstleister Europ Assistance aktive organisatorische Hilfe vor Ort sichergestellt wird. Vorteilhaft sind die einfache Abwicklung und die günstigen Prämien, die sich an der Zahl der tatsächlich absolvierten Reisetage orientieren. Abgeschlossen kann die CTI direkt bei der Europäischen Reiseversicherung und bei jedem konzessionierten Versicherungsmakler werden sowie bei den Firmenkundenbetreuern der Generali Gruppe.
San Francisco11:24
Golden Gate feiert 75erRiesiges Geburtstagsfest rund um Jubiläum der berühmtesten Brücke der Welt
Outfitcheck09:20
Top oder Flop?IMMER BRANDAKTUELL: Der Style der Stars im täglichen NEWS.AT-Outfitcheck
Smart Food by Roland Trettl08:16
Intelligent essenHangar-7-Starkoch Roland Trettl zeigt, welches Essen dem Gehirn gut tut UND schmeckt

