Dienstag, 1. Juni 2004

Tauziehen um VA Tech: ÖIAG verzichtet auf Klage gegen gegen HV-Beschlüsse

  • Grund: Hohes Kostenrisiko und lange Verfahrensdauer
  • VA Tech Aktionäre bringen aber Anfechtungsklage ein

Die ÖIAG, die derzeit noch 15 Prozent am Technologiekonzern VA Tech kontrolliert, wollte nach der turbulenten Hauptversammlung vom 29. April auf jeden Fall, sozusagen vorsorglich, gegen die damaligen HV-Beschlüsse klagen. Doch nun wird auf eine Klage verzichtet. Diese Entscheidung wurde laut ÖIAG-Aussendung nach eingehender Prüfung der Sachlage getroffen und trage vor allem dem Wunsch der Gesellschaft Rechnung. Entscheidend für den Klagsverzicht seien das hohe Kostenrisiko und die lange Verfahrensdauer von voraussichtlich mehreren Jahren gewesen.

Die ÖIAG werde stattdessen an die Übernahmekommission einen Antrag auf Überprüfung eines allenfalls abgestimmten Verhaltens der Kovats-Gruppe bei der erwähnten Hauptversammlung stellen, heißt es weiters. Nach wie vor befürworte die ÖIAG die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der VA Tech.

Turbulente Hauptversammlung Ende April
Die ÖIAG hält an dem Linzer Technologiekonzern VA Tech 15 Prozent. Rund 13 Prozent gehören der Victory Industriebeteiligung um den Industriellen Mirko Kovats. Bei der umstrittenen Hauptversammlung Ende April hatte die Gruppe um Großaktionärs Kovats zusammen mit einigen nicht näher identifizierbaren Aktionärsgruppen überraschend gegen die Vorbereitugen für eine Kapitalerhöhung sowie für den Wechsel des Abschlussprüfers (von KPMG Alpentreuhand zu Ernst & Young) gestimmt. Bei der Hauptversammlung war nur etwa mehr als die Hälfte der Aktionäre vertreten gewesen.

Das Verhalten dieser Aktionärsmehrheit hat die Übernahmekommission auf den Plan gerufen. Sie prüft, ob beim Abstimmungsverhalten der Kovats-Gruppe im Gleichklang mit anderen Aktionärsgruppen , die bisher nicht der Kovats-Gruppe zugerechnet wurden, der "Übernahmetatbestand" ausgelöst worden sein könnte. Laut VA Tech-Satzung müsste nämlich eine Aktionärsgruppe, sobald sie mehr als 20 Prozent des Aktienkapitals hält, ein Übernahmeangebot legen. Käme die Übernahmekommission zu diesem Schluss, hätte die Aktionärsgruppe eine Pflichtverletzung begangen. Als Konsequenz hätte sie ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung vom 29. April verwirkt, und die auf dieser gefassten HV-Beschlüsse wären im Fall einer Anfechtungsklage nichtig. Damit wäre die erforderliche Dreiviertelmehrheit für ein genehmigtes Kapital seitens der Gesellschafter der VA Tech gegeben.

HV-Beschlüsse werden von anderer Seite angefechtet
Wenn auch die ÖIAG auf eine Anfechtungsklage zur Sonderhauptversammlung der VA Tech verzichtet, können deren Beschlüsse von anderer Seite ausgehebelt werden. Laut Medienberichten von der Vorwoche habe bereits der VA Tech-Aktionär und Rechtsanwalt Georg Vetter beim Landesgericht Linz eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der turbulenten Hauptversammlung eingebracht. Eine weitere Anfechtungsklage soll auch bereits der Geschäftsmann Rudolf Krtina über die "BA Beteiligungs- Immobilien und AnlagengesmbH", bei der er Geschäftsführer ist, eingebracht haben. (apa/red)

1.6.2004 10:41