UVS-Verhandlung zu getötetem Amokfahrer: Pfefferspray ohne Wirkung
- Wega-Beamter schildert Beobachtungen vor Gericht
- UVS soll klären, ob Schussabgabe rechtlich gedeckt war
Die Verhandlung des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) zum Fall des von einem Sicherheitswachebeamten erschossenen Nicolae J. ist fortgeführt worden. Ein Wega-Beamter, der an der Amtshandlung beteiligt war, schilderte seine Beobachtungen. Der verwendete Pfefferspray blieb bei dem Mann offenbar ohne Wirkung, sagte er. Ganze drei Stöße habe man in das Innere des Lkw, mit dem J. mehrere Unfälle verursacht hatte, gesprüht: "Warum das nichts genutzt hat, können wir uns bis heute nicht erklären."
Diese Methode, den Mann zu stoppen, sei ihm in dem Moment als das "verhältnismäßige, ideale Mittel" erschienen, erklärte der Beamte. Der Rumäne stand mit seinem Schwerfahrzeug zu diesem Zeitpunkt gegen die Einbahn in der Augustinerstraße in der Nähe des Josefsplatzes. Man habe verhindern wollen, dass der mit einem Küchenmesser bewaffnete Mann weiter zum Regierungsviertel oder in die Fußgängerzone fahre. "Die Frage war: Wie können wir den Mann stoppen, ohne dass er verletzt wird?", sagte der Wega-Beamte.
Bereits ein Stoß des Sprays hätte den Rumänen in dem kleinen Raum des Führerhauses außer Gefecht setzen müssen, erklärte er. Allerdings war die einzige Reaktion, die er daraufhin erkannte, war, dass der Lenker sich über die Augen wischte.
Der bis dahin unbescholtene Milchlieferant hatte am 11. Jänner in einer Fahrt quer durch Wien mehrere Unfälle verursacht. Mit einem Messer bedrohte er - möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand - außerdem die einschreitenden Polizisten. Ein Beamter gab im Zuge der Amtshandlung einen tödlichen Schuss auf J. ab.
Das UVS-Verfahren, das die Witwe des Rumänen angestrengt hat, soll klären, ob die Amtshandlung rechtswidrig war. Der Schütze selbst wird in dem Verfahren nicht aussagen, da gegen ihn gerichtliche Vorerhebungen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig sind. Der Akt liegt seit 18. Mai bei der Untersuchungsrichterin. Nach den Einvernahmen des Beamten und der Augenzeugen wird über eine mögliche Anklageerhebung entschieden. (apa/red)
