Gutachter sagen nach Hungertod der Tochter: Mutter ist nicht zurechnungsfähig
- Frau fütterte das tote Mädchen tagelang mit Suppe
- Ermittlungen wegen Verdachtes des Mordes laufen
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Martina starb qualvoll - sie hungerte sich tot! Und ihre Mutter fütterte ihre Tochter tagelang mit Suppe. Jetzt liegen erste Gutachten vor - laut Experten ist die Frau nicht zurechnungsfähig. Sie bleibt bis auf weiteres in der Linzer Landesnervenklinik Wagner Jauregg.
Die Entscheidung sei auf Grund einer ersten Stellungnahme des gerichtlich beauftragten Sachverständigen gefallen, so Staatsanwalt Guido Mairunteregg. Dieses vorläufige Gutachten zeige "konkrete Hinweise auf eine Unzurechnungsfähigkeit der Mutter zum Tatzeitpunkt" auf, erklärte Mairunteregg. Daher habe man sich für eine "vorläufige Anhaltung unter fachärztlicher Begleitung" entschieden. Diese Entscheidung sei aber "mit Vorbehalt" erfolgt, für die endgültige Entscheidung müsse noch das Vorliegen des vollständigen Gutachtens abgewartet werden, erklärte der Staatsanwalt.
Das Mädchen war am 24. Mai tot in seinem Bett aufgefunden worden. Die 17-Jährige dürfte bereits drei Tage zuvor gestorben sein. Die Mutter erklärte hingegen, ihre Tochter habe zwei Stunden zuvor noch gelebt. Der Bürgermeister von Wolfern Franz Schillhuber schilderte später, die Mutter hätte "bereits seit längerem alle Anzeichen einer psychischen Erkrankung auch in Form eines religiösen Wahns gehabt". Bei einer Obduktion der Toten wurde allgemeines Organversagen durch Unterernährung festgestellt.
Gegen die Mutter laufen Ermittlungen wegen des Verdachtes des Mordes beziehungsweise der Vernachlässigung einer Hilfsbedürftigen mit tödlichem Ausgang. Auch gegen die zuständige Bezirkshauptmannschaft werden gerichtliche Ermittlungen geführt.
(apa/red)
