Donnerstag, 3. Juni 2004

Böhmdorfer macht ernst: Unternehmen sollen künftig "straffähig" werden

  • Nach Kaprun-Urteil: Unternehmensstrafrecht kommt
  • Strafen bis zu 15% des Jahresumsatzes geplant

Nach den Freisprüchen im Kaprun-Prozess macht Justizminister Böhmdorfer jetzt ernst: Der Entwurf zum neuen Unternehmesstrafrecht, bei dem auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden können, soll bereits nächste Woche in Begutachtung gehen. Die Geldstrafen sollen bis zu 15 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen. Auch verpflichtende Entlassungen von Mitarbeitern soll das Gericht vorschreiben können!

Das Unternehmens-Strafrecht geht kommende Woche in Begutachtung. Das berichtete heute das Ö1-"Morgenjournal". Es ist direkte Folge der Freisprüche im Kaprun-Prozess und soll es möglich machen, dass künftig auch Betriebe mit auf der Anklagebank sitzen können. Dies wäre der Fall, wenn ein Mitarbeiter einen Fehler macht oder ein Verbrechen begeht und das Unternehmen hat das beispielsweise durch schlechte Organisation oder mangelnde Kontrolle zumindest begünstigt. Es kann aber auch nur das Unternehmen angeklagt werden, wenn kein schuldiger Mitarbeiter eruiert werden kann.

Rein technisch handelt es sich um ein so genanntes Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Damit werde das Strafgesetzbuch auch für Unternehmen, also auch für juristische Personen, gelten, so Justziminister Dieter Böhmdorfer.

Die Strafen sollen durchaus beachtlich sein: Der geplante Strafsatz von 15 Prozent des Jahresumsatzes ist vergleichsweise hoch. Im Kartellrecht liegt die Obergrenze nur bei 10 Prozent. Böhmdorfer räumt aber ein, dass sich da die Dinge im Begutachtungsverfahren noch ändern können. Neben den Geldstrafen sind auch andere Maßnahmen vorgesehen wie etwa eine Organisationsänderung oder die verpflichtende Entlassung eines Mitarbeiters.

(apa/red)

3.6.2004 07:41