Mittwoch, 2. Juni 2004

Homepage-Affäre Grasser geht weiter: Volksanwaltschaft stellt Missstand fest

  • Feststellung wird nun Justizminister übermittelt
  • Stadler fordert Wertschätzung durch Staatsanwaltschaft

Karl-Heinz Grasser kommt nicht zur Ruhe. Jetzt hat die Volksanwaltschaft in der Causa Missstände festgestellt. Justizminister Böhmdorfer ist damit nun aufgefordert, den von der Volksanwaltschaft festgestellten Missstand zu beheben.

Über den Inhalt der Missstandsfeststellung wollte sich die Vorsitzende Rosemarie Bauer nicht äußern. Es gelte die Amtsverschwiegenheit. Stadler hatte im Vorfeld der Sitzung erklärt, er kritisiere in dem Papier die Staatsanwaltschaft. Sie habe keine eigenständige Erhebung über den Wert der Homepage durchgeführt, die der "Verein zur Förderung der New Economy" betreibe. Die Staatsanwaltschaft habe sich stattdessen auf Wertangaben (50.000 Euro) des Nachrichtenmagazins "profil" berufen. Die Wertgrenze für ein finanzstrafrechtliches Verfahren beträgt 75.000 Euro.

Grasser hatte zudem erklärt, er wolle mit seiner Feststellung erreichen, dass ein Gutachter mit der Causa Grasser befasst werde. Dieser solle erklären, welchen Wert die von der Industriellenvereinigung finanzierte Homepage tatsächlich habe. Vom Wert sei abhängig, ob ein strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung zu Stande komme oder nicht. Ohne ein Sachverständigengutachten dürfe das Strafverfahren nicht eingestellt werden, so der FPÖ-Staatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar die Einstellung der Ermittlungen gegen Finanzminister Grasser beschlossen, weil eben Abgabenhinterziehung erst ab 75.000 Euro strafbar ist. Die Ratskammer am Wiener Straflandesgericht hat dieser Entscheidung allerdings vorerst nicht zugestimmt. (apa/red)

2.6.2004 19:47