Donnerstag, 27. Mai 2004

Krankenkassen: Vorarlberger GKK klagt auf Darlehens-Rückzahlung

  • VfGH-Erkenntnis werde vom Hauptverband ignoriert
  • Krankenkasse klagt jetzt auf sofortige Rückzahlung

Der Konflikt um die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März als nicht rechtens erklärten "Zwangsdarlehen", zu denen "reiche" Krankenkassen zu Gunsten "ärmerer" Kassen vor zwei Jahren verpflichtet worden waren, verschärft sich. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse klagt jetzt auf sofortige Rückzahlung des Geldes.

Die Begründung: die Gespräche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger hätten kein Ergebnis gebracht. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes werde vom Hauptverband ignoriert, betonte der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) im ORF-Radio.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse musste 2002 zwölf Mio. Euro "Zwangsdarlehen" gewähren. (apa/red)

27.5.2004 08:00