EU-Wahl: Wahlkarten sind ab Donnerstag in allen Gemeinden erhältlich
- Wahlkarten können bis zum 9. Juni angefordert werden
Ab jetzt liegen in jeder Gemeinde Österreichs Wahlkarten für die EU-Parlaments-Wahlen am 13. Juni auf. Die Karten können bis zum 9. Juni persönlich, schriftlich, telefonisch und in manchen Gemeinden bereits online beantragt werden. Wahlschluss im Ausland ist voraussichtlich 22.00 Uhr. Gewählt werden kann sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte.
Eine Wahlkarte braucht, wer seine Stimme am 13. Juni nicht im Wahllokal des eigenen Wahlsprengels abgeben kann - also sich an einem anderen Ort im Inland bzw. im Ausland aufhält oder bettlägrig ist. Angefordert werden können Wahlkarten schriftlich noch bis 9. Juni, persönlich bis 11. Juni.
Angefordert werden kann die Wahlkarte persönlich, schriftlich, per Fax, E-Mail und in einigen Gemeinden online. Die Anträge sind an die Gemeinde (in Wien das Magistratische Bezirksamt) zu richten, in deren Europa-Wählerevidenz man geführt wird; im Ausland kann man die Wahlkarte auch über Österreichs Vertretungsbehörden bekommen. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass man am Wahl-Stichtag, dem 6. April, in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen war.
Letzter Termin für die Wahlkarte
Letzter Termin für die schriftliche Anforderung ist der 9. Juni. Fürs Ausland ist dies aber meist zu spät, weil die Wahlkarten, die auf dem Postweg versandt werden, wohl nicht mehr zeitgerecht zugestellt werden können. Bei zeitgerechter Anforderung erhalten Auslandsösterreicher die Wahlkarte ca. zwei Wochen vor dem Wahltag. Persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragt und gleich mitgenommen werden kann die Wahlkarte in der zuständigen Gemeinde bis 11. Juni, 12.00 Uhr. Wer die Wahlkarte persönlich in der Heimatgemeinde beantragt, muss mit einem amtlichen Lichtbildausweis seine Identität nachweisen. Schriftlichen Anträgen muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beiliegen.
Wahlen im Inland
Im Inland kann man die Stimme mit der Wahlkarte am 13. Juni - anders als bei der Nationalratswahl - in allen Wahllokalen abgeben. Wahlkartenwähler müssen mit einem Lichtbildausweis ihre Identität nachweisen und die Wahlkarte dem Wahlleiter ungeöffnet übergeben. Bettlägrige, geh- oder transportunfähige bzw. in Haft befindliche Personen können eine Wahlkarte beantragen und gleichzeitig bekannt geben, dass sie ihre Stimme vor einer "besonderen Wahlbehörde" abgeben wollen, die dann am 13. Juni in ihre Unterkunft kommt.
Wahlen im Ausland
Aus dem Ausland kann ab Erhalt sofort mit der Wahlkarte gewählt werden. Letzter Termin für die Stimmabgabe ist bei der EU-Wahl nicht der Wahlschluss in Österreich (voraussichtlich 17.00 Uhr), sondern der Zeitpunkt, zu dem EU-weit das letzte Wahllokal schließt, das ist voraussichtlich 22.00 Uhr. Zeitpunkt und Ort der Stimmabgabe müssen auf der Wahlkarte vermerkt werden.
Für die Stimmabgabe im Ausland braucht man einen "Zeugen". Bei der EU-Wahl kann dies sein: Ein österreichische Vertretungsbehörde, eine dem Notar vergleichbare Person oder ein wahlberechtigter EU-Bürger. Der "Zeuge" muss einen gültigen Reisepass haben, dessen Ausstellungsdaten auf der Wahlkarte einzutragen sind.
Bis zum 21. Juni, 12.00 Uhr, muss die Wahlkarte per Post oder Boten bei der zuständigen Landeswahlbehörde (Amt der Landesregierung bzw. der Magistrat der Stadt Wien) eingelangt sein; die Vertretungsbehörden leiten die Wahlkarte rechtzeitig weiter. (apa/red)
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