Freitag, 28. Mai 2004

VfGH startet Großverfahren zu Asylgesetz:
Erste öffentliche Verhandlung am 22. Juni

  • Verfassungsgerichtshof liegen drei Anfechtungen vor
  • Erkenntnis ist frühestens im Herbst zu erwarten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beginnt in der bevorstehenden Juni-Session das Verfahren zur Asylgesetz-Novelle 2003. Die Reform wurde von der oberösterreichischen und der Wiener Landesregierung sowie dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) angefochten. Das Verfahren wird überdurchschnittlich groß, "es entspricht vier größeren Gesetzesprüfungsverfahren", sagte ein VfGH-Sprecher gegenüber der APA. Mit einer Erkenntnis ist deshalb frühestens im Herbst zu rechnen. Am 22. Juni findet eine erste öffentliche Verhandlung statt.

Dem VfGH liegen drei Anfechtungen zu der im Oktober 2003 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossenen Novelle vor, die alle umstrittenen Punkte enthalten: Die schwarz-grüne Landesregierung Oberösterreichs brachte Ende 2003 den ersten Antrag ein. Im Februar folgte die rote Wiener Landesregierung und zuletzt wandte sich auch der UBAS - die Kontrollbehörde im Asylverfahren - an den VfGH.

Für die Verhandlung vorbereitet hat der Gerichtshof einen detaillierten Fragenkatalog zu fünf Themenbereichen. Der erste betrifft die Frage, was mit einem Asylwerber geschieht, dessen Antrag abgelehnt wird. Der zweite Komplex betrifft den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung, also der Abschiebung ohne rechtskräftige Entscheidung. Einiges zu klären ist für den VfGH auch beim Neuerungsverbot, wonach in Berufungen an den UBAS nur in Ausnahmefällen neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden dürfen.

Auch dem Umgang mit Asylwerbern bei Durchsuchungen oder Schubhaft widmet sich der VfGH. Der fünfte Komplex betrifft schließlich das Zusammenspiel von EU-Regelungen und der Genfer Flüchtlingskonvention mit dem dem Asylgesetz. (apa)

28.5.2004 09:57