12 Jahre für Sex-Gangster: Einweisung in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung seit Oktober 2002 im Gefangenenhaus Wels inhaftiert war, durfte als Freigänger bei der Renovierung des alten Gerichtsgebäudes mithelfen. Am 10. Juni verließ er gegen 15.00 Uhr seinen Arbeitsplatz, um eine Jause einzukaufen, kehrte aber nicht mehr zurück. In einer Tiefgarage in der Innenstadt lauerte er einer damals 21-jährigen Frau auf. Er bedrohte sie massiv, würgte sie und zerrte sie in ihr Auto.

Der mutmaßliche Täter fuhr mit ihr Richtung Deutschland. Im Raum Traunstein ist er über sie hergefallen. Er würgte sie mit Schuhbändern und ihrer Unterwäsche und zwang sie zu sexuellen Handlungen. Danach sagte er zu ihr, er sei eigentlich zu weit gegangen, er müsse sie nun umbringen. Der Frau gelang es aber, den Verdächtigen zur Rückfahrt nach Österreich zu bewegen.

In der Nacht trafen sie in Oberösterreich ein und nächtigten im Auto. Dabei soll der Mann sein Opfer noch weitere Male geschändet haben. In der Früh ging die Fahrt nach Grieskirchen weiter. Dort wollte der Häftling Lebensmittel in einem Supermarkt einkaufen. Er ließ den Autoschlüssel stecken. Die total eingeschüchterte Frau nützte die Chance. Sie fuhr mit dem Wagen davon. Nach eineinhalb Kilometern lenkte sie in Panik das Fahrzeug in den Straßengraben. Passanten fanden sie und schlugen Alarm. Das Opfer wurde verletzt, vor allem aber schwer geschockt ins Krankenhaus gebracht.

Die Sicherheitsbehörden leiteten eine Großfahndung im Raum Grieskirchen ein. Die Ermittler erreichten den Mann am Handy. Er teilte mit: "Ich bin beim Bahnhof Grieskirchen. Bin komplett fertig. Ich stelle mich". Er wurde festgenommen.

Die Anklage in dem Prozess lautet auf schwere Nötigung, Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Verbrechens der Entführung, Verbrechen der Vergewaltigung und Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung. Der Angeklagte zeigte sich zum Teil geständig. Die Geschwornen fällten einen einstimmigen Schuldspruch in allen Anklagepunkten. Der 29-Jährige erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
(apa/red)