Donnerstag, 27. Mai 2004

Anklage wegen "Fahrlässiger Tötung": Die betroffenen Ärzte wurden freigesprochen

  • Urteil nicht rechtskräftig - Strage für Ärztin: 2.700 Euro
  • Medikament laut Anklage in zu hoher Dosis verabreicht

Der 36-jährige Salzburger Assistenzarzt wurde heute am Salzburger Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen freigesprochen. Die 30-jährige Turnusärztin erhielt eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 5.400 Euro, davon 2.700 Euro unbedingt. Das Urteil gegen ist nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgaben.

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen standen heute ein Assistenzarzt und eine Turnusärztin der Salzburger Landeskliniken am Salzburger Landesgericht vor Einzelrichter Robert Singer. Sie sollen laut Staatsanwältin Hildegard Schreiner Schuld am Tod einer 71-jährigen Patientin haben, der das Medikament Kalium L Malat am 23. März 2001 in zu hoher Dosis verabreicht worden war. Die unbescholtenen Ärzte bekannten sich nicht schuldig.

"Ich musste annehmen, dass die Verabreichung der 20-Milliliter-Spritze angeordnet war. Es lag alles von den Schwestern vorbereitet auf dem Tablett neben dem Bett der Patientin", rechtfertigte sich die 30-jährige Ärztin, eine gebürtige Steierin. Sie habe das Medikament selbst nicht gekannt, nur die Wirkstoffe. Warum sie nicht bei Kollegen um Rat gefragt habe, wollte Richter Singer wissen. "Das wäre sich zeitlich nicht ausgegangen. Wir hatten nur von 7.00 bis 8.00 Uhr in der Früh Zeit für die Medikamentengabe auf der Station", antwortete die Beschuldigte.

Jede Verantwortung für den Tod von Elfriede B. wies auch der 36-jährige Salzburger Assistenzart zurück. Er hatte die Verlegung der Patientin einen Tag vor ihrem Tod von der Intensiv- auf die Frauenabteilung der II. Medizin auf Grund zweier Akutfälle angeordnet. "B. war die beste Patientin", sagte der Angeklagte, darum sei eine Verlegung auf eine normale Station verantwortbar gewesen. Wegen Zeitdrucks konnte er den Transferbericht nicht sofort vollständig ausfüllen. Von dem Kalium L Malat stand nichts geschrieben. "Ich habe es auch gar nicht angeordnet", betonte der Arzt. Wie sich herausstellte, war das Medikament nur in der Wochen-, nicht aber in der Tageskurve der Patientin vermerkt.

Erst nach dem Tod habe er auf Anordnung und im Beisein von zwei anderen Ärzten den Transferbericht vollständig ausgefüllt, erklärte der Assistenzarzt. "Ich war damals extrem betroffen vom Tod der Frau." Sie habe nach einem Herzinfarkt durch Reanimation eine zweite Chance erhalten, sei dann aber durch eine katastrophale Kette von Umständen gestorben.


(apa/red)

27.5.2004 12:45