Jetzt ist es durch: Neues einheitliches Tierschutzgesetz wurde beschlossen
- Schrittweiser Ausstieg aus Käfighaltung bei Hühnern
- PLUS: Alle neuen Änderungen im großen Überblick!
·Alle Änderungen des neuen Gesetzes
Verbot von Hühnerhaltung in Käfigen und vieles mehr
·Tierschutzgesetz NEU: Die Reaktionen
Schüssel: "Österreich nimmt Vorreiterrolle ein"
Jetzt ist es durch: Der Nationalrat hat einstimmig das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz beschlossen. Es löst mit 1. Jänner kommenden Jahres die derzeit noch geltenden Länderregelungen ab. Kernpunkt des Gesetzes ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Käfighaltung bei Hühnern. Verboten wird auch die so genannte dauerhafte Anbindehaltung (90 Tage Auslauf müssen sein), wobei es hier bei der Rinderhaltung die Möglichkeit von Ausnahmen gibt.
Hunde dürfen künftig generell nicht mehr an der Kette gehalten werden, die Ausbildung mit elektrisierenden Geräten ist ebenso verboten wie das Kupieren von Schwänzen. Auch dürfen Hunde und Katzen in Tierhandlungen nicht mehr zur Schau gestellt und verkauft werden. Etabliert werden mit dem Gesetz ferner Tierschutzombudsmänner, die weisungsfrei sind und Parteistellung haben. Strenger bestraft wird Tierquälerei. Die Mindestbuße liegt bei 2.000 Euro. Im Extremfall kann auch ein Haltungsverbot von Tieren verordnet werden.
Eine Willensbekundung des Nationalrats gab es auch bezüglich einer Festschreibung des Tierschutzes in der Verfassung. Alle vier Fraktionen stimmten einem Entschließungsantrag zu, der vorsieht, im Rahmen des Österreich-Konvents eine entsprechende Staatszielbestimmung zu vereinbaren. (apa/red)
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