Undschuldig in Haft: Heidegger wartet immer noch auf seine Haftentschädigung!
- Noch unklar, welches Ministerium Geld ausbezahlt
- Schriftliche Zusage über 950.000 Euro fehlt
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Ob der Gmundner Peter Heidegger, der 2.865 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen ist, die von Justizminister Dieter Böhmdorfer (ÖVP) versprochene Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro bekommt, ist noch nicht sicher. Dem Anwalt des Oberösterreichers, Franz Gerald Hitzenbichler, liegt bisher nur eine mündliche Zusage vor. "Wir warten noch auf das Schreiben der Finanzprokuratur", sagte der Salzburger Rechtsanwalt im Gespräch mit der APA. Dann erst könne sein Mandant darüber entscheiden, ob er die angebotene Summe auch annehme.
Immer noch nicht geklärt ist, welches Ministerium für die Haftentschädigung aufkommen soll. Der Justizminister beharrt weiterhin auf die Zuständigkeit des Innenministeriums. Böhmdorfer stützt sich auf die Aussage Hitzenbichlers und auf einen Gerichtsbeschluss des Salzburger Landesgerichts, wonach Ermittlungsbeamte Beweise im Mordfall Claudia Deubler unterschlagen hätten.
Die Salzburger Staatsanwaltschaft habe sich nur auf die vorgelegten Indizien stützen können, deshalb könne man auch nicht von einem Fehlurteil oder einem Justizirrtum sprechen, erläuterte ein Pressesprecher die Argumentation Böhmdorfers. Der Justizminister hatte kürzlich Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler um die Koordinierung der insgesamt drei befassten Ministerien (Justiz-, Innen- und Finanzministerium, Anm.) ersucht. Strasser solle ehrenhalber den Betrag aus seinem Ressort auszahlen, "er ziert sich aber noch", hieß es aus dem Justizministerium.
Peter Heidegger war im ersten Prozess 1994 wegen Mordes an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und im zweiten Verfahren 2003 freigesprochen worden. In einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg steht dem 30-jährigen Fliesenleger ein Ersatzanspruch gegenüber der Republik Österreich für die Dauer seiner Haft und die Verurteilung zu. Seine Anwälte forderten 1,15 Millionen Euro als Entschädigung für den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld, Rufschädigung), der durch den Freiheitsentzug entstanden ist. Ungewiss ist derzeit, ob es vor dem nächsten Gerichtstermin am 8. Juni am Landesgericht St. Pölten (NÖ) tatsächlich zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. (apa)
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