"Verdacht des Mordes": Nach Hungertod von Martina jetzt Haftbefehl gegen Mutter!
- Vater wusste von Problemen, durfte aber nicht zu Tochter
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Behörde: "Tragischer Fall, der nicht absehbar war"
Knalleffekt in der Tragödie um den Tod der magersüchtigen Martina: Gegen die Mutter jener 17-jährigen untergewichtigen Oberösterreicherin, die im Haus ihrer Mutter im Bezirk Steyr-Land tot in ihrem Bett aufgefunden worden war, wurde von der Staatsanwaltschaft Steyr ein Haftbefehl erlassen. Die Begründung: Verdacht des Mordes beziehungsweise der Vernachlässigung einer Hilfsbedürftigen mit tödlichem Ausgang. Jetzt meldet sich auch der Vater zu Wort: Er wusste von Problemen, der Kontakt mit seiner Tochter sei ihm aber verweigert worden.
Die Frau befindet sich seit Mittwoch in der Landesnervenklinik Wagner Jauregg. Dort soll von Sachverständigern ein Gutachten über ihren psychischen Zustand erstellt werden. Vom Ergebnis will die Staatsanwaltschaft die weitere Vorgehensweise abhängig machen.
Der Vater der verstorbenen Martina hat sich unterdessen ebenfalls zu Wort gemeldet. Trotz seiner Scheidung vor sechs Jahren habe er mitbekommen, dass es seiner Tochter gesundheitlich nicht gut gehe. Daraufhin habe er sie besuchen wollen, was ihm jedoch verweigert wurde. Auch von den Behörden habe er unter dem Hinweis auf die Schweigepflicht keine Auskunft bekommen. Die Behörden hätten jedoch handeln müssen. Die "Vegane Gesellschaft Österreichs" verwies Felix Hnat in einer Presseaussendung auf eine große internationale Studie, die mit dem Vorurteil aufgeräumt habe, eine vegane Kost wäre ungesund oder leistungsmindernd. Zum Tod der 17-Jährigen erklärte er, es sei unmöglich, durch einseitige Ernährung auf 31 Kilo abzumagern.
Freiwilliger Gang in Nervenklinik
Die Mutter hätte sich bereits am Mittwochnachmittag freiwillig in die Linzer Landesnervenklinik Wagner Jauregg einweisen lassen. Die nach Beobachtung der Sicherheitsbehörden "offensichtlich verwirrte Frau" habe die polizeiliche Einvernahme am Mittwoch sehr plötzlich mit den Worten "Gott hat mir ein Zeichen gegeben, ich muss jetzt nichts mehr sagen" beendet und um eine Einweisung in die Landesnervenklinik gebeten.
In dem "sehr kurzen" Gespräch hätte die Mutter wiederholt gesagt, sie sei mit ihrer Tochter noch am vergangenen Sonntag auf der Terrasse gesessen und alles sei "in Ordnung gewesen", berichtete der Leiter der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich Alois Lißl. Dies sei aber laut Obduktionsgutachten unmöglich, da das Mädchen bereits seit mehreren Tagen tot im Bett gelegen haben müsse. Man erhoffe sich jetzt mehr von der Befragung der drei noch im Haus lebenden Brüder. Diese seien vorübergehend bei Großeltern untergebracht.
Entmündigung der Mutter stand mehrmals im Raum
Im Zusammenhang mit der bekannt schwierigen Familiensituation habe es immer wieder auch den Versuch einer Entmündigung der Mutter gegeben. Für ein entsprechendes Gutachten sei der Tatbestand aber nie ausreichend erfüllt gewesen und man habe daher auch nichts in diese Richtung unternehmen können, betonte Lißl.
Die Leiterin der Jugendstaatsanwaltschaft Steyr, Christine Winkler-Kirchberger, ergänzte, "Zwangsmaßnahmen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten sind immer eine Gratwanderung". Es sei eines der obersten Prinzipien der verantwortlichen Stellen, "auch in schwierigen Situationen einen Konsens zwischen den Erziehungsberechtigten und den Kindern zu finden". In vielen Fällen sei es gar nicht gut, die Kindern den Eltern quasi wegzunehmen. Oft würden die Jugendlichen darunter noch viel mehr leiden, als unter einer angespannten Familiensituation.
(apa/red)
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