Causa Grasser: Stadler will am Freitag Missstandserklärung vorlegen!
- Kritik an Staatsanwaltschaft: Keine eigenständige Erhebung über Wert der Website durchgeführt
Neues im Streit um die Website von Finanzminister Grasser: Volksanwalt Ewald Stadler will am Freitag seinen Amtskollegen eine "Missstandserklärung" zur "Causa Grasser" vorlegen. Darin kritisiert er die Staatsanwaltschaft: Sie habe keine eigenständige Erhebung über den Wert der Homepage durchgeführt, die der "Verein zur Förderung der New Economy" für den Finanzminister betreibt.
Volksanwalt Ewald Stadler will mit seiner Missstandsfeststellung erreichen, dass ein Gutachter mit der Causa Grasser befasst wird. Dieser soll klären, welchen Wert die von der Industriellenvereinigung finanzierte Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser tatsächlich hat. Vom Geldwert ist nämlich abhängig, ob ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung zu Stande kommt oder nicht. Ohne ein Sachverständigengutachten dürfe das Strafverfahren nicht eingestellt werden, forderte Stadler am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar die Einstellung der Ermittlungen gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschlossen, weil Abgabenhinterziehung erst ab 75.000 Euro strafbar ist, die Homepage aber weniger als 50.000 Euro wert sei. Die Ratskammer am Wiener Straflandesgericht hat dieser Entscheidung aber vorerst nicht zugestimmt und auch von Stadler kommt nun Widerstand. Er geht davon aus, dass die anderen Volksanwälte der Missstandsfeststellung zustimmen. Die entsprechende Sitzung wurde von Freitag auf kommenden Mittwoch verlegt.
Stadler begründet sein Vorgehen damit, dass sich die Staatsanwaltschaft bei der Feststellung des Wertes der Homepage nicht auf ein Gutachten gestützt habe, sondern lediglich einen entsprechenden "profil"-Artikel zitiert habe. Außerdem habe man Aussagen Grassers im Parlament ignoriert, wo er die Homepage in höchsten Tönen gelobt habe. Stadler: "Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, wir sind nicht zuständig, weil wir das in der Zeitung gelesen haben, dann ist das ein Verwaltungsmissstand."
Eine Missstandsfeststellung ist eine Aufforderung an den zuständigen Minister, den Verwaltungsmissstand zu beheben. In diesem Fall würde sie sich also an Justizminister Dieter Böhmdorfer richten. (apa)
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