Urteil gegen Autoknacker in Linz: 18 und 21 Monate Haft für zwei Rumänen
- Verfahren gegen drei weitere Angeklagte vertagt
- Angeblich 186 Delikte in Wien, NÖ und OÖ
Zu Strafen von 18 und 21 Monaten wurden zwei Rumänen als mutmaßliche Angehörige einer Autoknackerbande in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz am Dienstagnachmittag verurteilt. Ihnen und drei weiteren Angeklagten - gegen die das Verfahren aber ausgeschieden und vertagt wurde - waren insgesamt 186 Delikte in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich vorgeworfen worden.
Die Beschuldigten - zwei Bulgaren und drei Rumänen im Alter zwischen 22 und 35 Jahren - sollen zwischen April und August des Vorjahres in Wien, Maria Enzersdorf, St. Pölten, Amstetten und im Großraum Linz geparkte Autos aufgebrochen haben. Dabei wendeten sie den berüchtigten "Schloss-Stich" an. Das ist eine Methode, bei der mit Hilfe eines Schraubenziehers die Autoschlösser rasch und lautlos geknackt werden. Aus den Fahrzeugen ließen sie laut Anklage vor allem Autoradios, Mobiltelefone, Laptops und auch teurere Kleidungsstücke mitgehen. Das Diebsgut sollen sie auf dem Schwarzmarkt zu Geld gemacht haben.
Als Haupttäter gilt ein 22-jähriger Rumäne, der sein Unwesen zunächst in Wien trieb. Später übersiedelte er als Leasingarbeiter nach Linz und begann hier geeignete Straßenzüge und Autos mit teuren Radios für Einbrüche auszukundschaften, die anschließend von der Bande "bearbeitet" wurden. Stoppen konnte die Exekutive die Serientäter erst als im Zuge einer Verkehrskontrolle das Kennzeichen an ihrem Auto nicht der Zulassung entsprach und bei einer Durchsuchung des Wagens zahlreiche erbeutete Radios gefunden wurden. Der Schaden wird in der Anklage mit insgesamt rund 38.000 Euro beziffert.
Die Anklage lautete auf teil versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch, Urkundenunterdrückung und Bandenbildung. Der 22-Jährige und ein 29-jähriger Rumäne waren voll geständig. Sie wurden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und erhielten Haftstrafen von 21 Monaten, davon sieben unbedingt, beziehungsweise von 18 Monaten, davon sechs unbedingt. Diese Urteile sind rechtskräftig. Das Verfahren gegen die anderen drei Angeklagten wurde ausgeschieden und auf den 13. Juli vertagt. An diesem Tag sollen noch Zeugen befragt werden.
(apa/red)
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