Montag, 17. Mai 2004

Bei Einreise in die USA: 34 private Daten werden an die US-Behörden weitergegeben

  • EU Kommission beschließt umstrittenes Abkommen
  • Potentielle Terroristen sollen so identifiziert werden

Trotz des massiven Widerstands des EU-Parlaments hat die Europäische Kommission beschlossen, private Passagierdaten bei Transatlantik-Flügen künftig an die US-Behörden weiterzugeben. 34 persönliche Daten des Reisenden, wie Name, Kreditkarten-Nummer, Telefonnummer, etc. werden an die USA übermittelt.

Die EU-Kommission billigte in Brüssel ein entsprechendes Abkommen mit den USA. Man hat sich darauf geeinigt, dass maximal 34 Datenelemente weitergegeben werden dürfen, die in den USA höchtens dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen.

Darunter fallen etwa
+ Anschrift und Telefonnummer des Fluggastes,
+ seine Kreditkartennummer,
+ seine bisherigen Flugdestinationen
+ spezielle Info, wie etwa auf Flugreisen konsumierte Speisen.

Positiv: Heikle Daten werden nach Übermittlung gelöscht
Sensitive Daten wie etwa die Religion des Fluggastes müssen sofort nach der Übermittlung gelöscht werden. Auch ist im Abkommen vorgesehen, dass die Daten nur zur Verfolgung von Terrorismus oder damit in Zusammenhang stehenden Strafdaten verwendet werden dürfen.

Das Europäische Parlament hatte die Regelung in der jetzigen Form im April abgelehnt und beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Anti-Terror Maßnahme
Die USA erwarten sich davon, dass potentielle Terroristen so frühzeitig identifiziert werden können. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Personendaten bei USA-Reisen gehört zu einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die Washington nach den Terroranschlägen vom 11. September im Reiseverkehr einführte. (apa/red)

17.5.2004 14:41