Eltern-Teilzeit kommt: Im Familienaus- schuss von ÖVP, SPÖ & FPÖ beschlossen
- Regelung gilt nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten
Eltern von Kindern unter sieben Jahren erhalten künftig grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde laut Parlamentskorrespondenz vom Familienausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gebilligt.
Voraussetzung für den Anspruch auf Teilzeitarbeit ist allerdings, dass der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat und das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung seit mindestens drei Jahren besteht. Nach Ablauf der vereinbarten Teilzeitarbeit besteht das Recht auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz.
In Kraft treten soll das Gesetz gemäß einem von den Koalitionsparteien heute eingebrachten Abänderungsantrag am 1. Juli 2004, ansonsten wurden gegenüber der Regierungsvorlage lediglich einige Klarstellungen vorgenommen und Redaktionsversehen beseitigt.
SPÖ übt Kritik und stimmt dennoch zu
Während Abgeordnete der ÖVP und der FPÖ im Familienausschuss den Gesetzentwurf als wichtige Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie begrüßten, werteten ihn SPÖ und Grüne als zu wenig weit reichend und beklagten insbesondere, dass das Recht auf Teilzeitarbeit in kleinen Betrieben nicht gelte. Die SPÖ stimmte dem Gesetzentwurf dennoch zu, um, wie Familiensprecherin Kuntzl meinte, "den wenigen, die von den neuen Regelungen profitieren, den Fortschritt in ihrer Lebenssituation nicht zu verwehren".
Laut Gesetzentwurf besteht grundsätzlich nur dann ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung, wenn man mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt bzw. zumindest die Obsorgepflicht hat. Weiters darf sich der andere Elternteil zur selben Zeit nicht in Karenz befinden. Durchaus möglich ist hingegen eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Teilzeitarbeit durch beide Elternteile. (apa)
