Dienstag, 18. Mai 2004

SPÖ & Grüne fordern: Gesetz darf nicht hinter die EU-Richtlinien zurückfallen

  • Entwurf soll am Mittwoch beschlossen werden

Wer eine andere Hautfarbe hat, zu alt ist oder das gleiche Geschlecht liebt, der werde durch das neue Gesetz ausschließlich in der Arbeitswelt geschützt - Das ist der Hauptkritikpunkt der Opposition an dem schwarz-blauen Entwurf zum Gleichbehandlungsgesetz. Die SPÖ kündigte den Gang zum Verfassungsgerichtshof an, sollte das Gesetz von der Koalition unverändert beschlossen werden.

In dem "Gesetzeseintopf" des Wirtschaftsministeriums seien "jede Menge Verfassungswidrigkeiten zu befürchten", erklärte die SP-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. Der Regierungsentwurf erfülle nicht einmal die Mindeststandards der EU- Antidiskriminierungsrichtlinien. Konkret wünscht sich die SPÖ höhere Schadenersatzzahlungen, Beweislasterleichterung für Diskriminierungsopfer und die Einrichtung einer echten Ombudsstelle für Diskriminierungsopfer, anstatt die Gleichbehandlungsanwaltschaft damit zu belasten. Außerdem fordert Berger einheitliche Schutzniveaus für alle Arten von Diskriminierung sowie ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz.

Grüne fordern einheitliches Schutzniveau
Dass die Regierung kein echtes Antidiskriminierungsgesetz schaffe, "zeigt die Mutlosigkeit der österreichischen Politik", kritisierte Grünen-Justizsprecherin Terezija Stoisits am Dienstag. Die Grünen wünschen sich ein Antidiskriminierungsgesetz mit einem einheitlichen Schutzniveau.

Opfer von sexueller Diskriminierung am besten geschützt
Am besten geschützt seien Opfer von sexueller Diskriminierung, so Stoisits. Auch für Opfer von rassistischer oder ethnischer Diskriminierung gebe es einen über die Arbeitswelt hinaus gehenden Schutz. Wer aber auf Grund seines Alters, seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werde, der werde durch das neue Gesetz ausschließlich in der Arbeitswelt geschützt.

Der Entwurf soll am Mittwoch im Gleichbehandlungsausschuss beschlossen werden. (apa)

18.5.2004 14:09