Montag, 17. Mai 2004

Das Tierschutzgesetz wurde beschlossen: Tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft!

  • Schrittweiser Ausstieg aus Käfig-Haltung bei Hühnern
  • Abstimmung im Nationalrat für Donnerstag vorgesehen

Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz hat die nächste Hürde genommen. Der parlamentarische Verfassungsausschuss hat die Vorlage einstimmig angenommen. Diesem Votum vorangegangen waren einmal mehr heftige stundenlange Diskussionen im zuständigen Unterausschuss. Anlass diesmal: Die Übergangsbestimmungen bei der Ausstattung von Rinder- und Schweineställen.

Letztlich hat man sich darauf geeinigt, dass bei Rindern bis 2012 und bei Schweinen bis 2013 neue Vorrichtungen notwendig werden. Ausnahmen gibt es für jene Landwirte, die auf Basis von Landesgesetzen schon in jüngster Zeit investiert haben. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis 2020.

Grundsätzlich tritt das neue Tierschutzgesetz mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auch die Verordnungen, die den Vollzug regeln, sollen zu diesem Termin wirksam werden, hat der Verfassungsausschuss am Dienstag festgelegt. Die Abstimmung im Plenum des Nationalrats ist für diesen Donnerstag vorgesehen.

Einer der wesentlichsten Punkte ist der schrittweise Ausstieg aus der Käfig-Haltung bei Hühnern. Die Inbetriebnahme von Batterien wird generell verboten, bereits vorhandene Käfige dieser Art sind noch bis Ende Dezember 2008 zulässig. So genannte ausgestaltete Käfige dürfen bis zu 15 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme eingesetzt werden. Ansonsten ist künftig zumindest der Einsatz von Volieren - also größeren Einrichtungen mit Nist-Plätzen und ähnlichem - vonnöten.

Bezüglich des umstrittenen Schächtens (Schlachten durch Ausbluten von Tieren) wurde die Formulierung gewählt, dass die Betäubung unmittelbar nach dem Schlachtschnitt erfolgen muss und unter Aufsicht eines Tierarztes stattzufinden hat.
(apa/red)

17.5.2004 14:16