Liste Hans-Peter Martin: Innenministerium prüft "Formmangel" bei der Einreichung
- Wahlabteilung prüft ob Nachreichung möglich war
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Die Bundeswahlbehörde hat die Prüfung der Listen für die EU-Wahl am 13. Juni in ihrer Sitzung am Montag noch nicht abgeschlossen. Bei der Liste HPM (Hans-Peter Martin) gibt es noch eine Unklarheit um die Zulassung von Brigitte Brandstötter.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes soll nun prüfen, ob die Kandidatur der auf dem vierten Platz der Liste Hans-Peter Martin gereihten Brandstötter korrekt eingebracht wurde, teilte der Wiener Landtagspräsident Johann Hatzl, Mitglied der Bundeswahlbehörde, Montagabend im SPÖ-Pressedienst mit.
Es gehe nicht darum, ob die Liste Hans-Peter Martin zur EU-Wahl zugelassen wird, sondern um die Zulassung der Bewerberin, betonte der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, auf Anfrage der APA. Bei der Einreichung habe es einen "Formmangel" gegeben - wobei das Fehlende mittlerweile nachgebracht worden sei. Nun müsse geprüft werden, ob ein Nachreichen möglich war.
"Durch Nachreichung wurden die Mängel in der Zwischenzeit voraussichtlich behoben", erklärte Hatzl. Weil das Innenministerium aber Zweifel an der Korrektheit der Einbringung des vierten Listenplatzes geäußert habe, solle nun der Verfassungsdienst bis spätestens 17. Mai die Rechtmäßigkeit der Nachreichung prüfen. "Die für den 18. Mai vorgesehene Verlautbarung aller für die EU-Wahl zugelassenen Listen ist dadurch nicht gefährdet", so Hatzl. Am 18. Mai tagt die Bundeswahlbehörde neuerlich.
Auf Platz 4 der Liste HPM ist - wie Martin vergangenen Freitag bekannt gab - Brigitte Bandstötter gereiht. Die Unternehmerin aus Mondsee ist in Dortmund geboren und lebt seit 1972 in Österreich.
