Dienstag, 11. Mai 2004

2 Jahre für Pongauer Messerstecher: 45- Jähriger zur Tatzeit unzurechnungsfähig

  • Opfer wollte Streit in einem Gasthof schlichten
  • Täter reumütig: "Es tut mir von Herzen Leid"

Ein 45-jähriger Frühpensionist aus dem Salzburger Pongau ist am Dienstag wegen "Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung" zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Salzburger Landesgerichts ist rechtskräftig. 4,5 Promille Alkohol im Blut hatte Raoul K. zu Silvester 2003 im Gasthof "Schuckerl", als er einen 37-Jährigen mit einem Taschenmesser niederstach. Richter Hermann Weis ordnete die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher an.

"Ich fürchte mich vor dem Besoffenwerden. Dann geht es mir schlecht", erklärte der Beschuldigte seinem Ankläger, Staatsanwalt Andreas Pechatschek. Auf Grund der schweren Alkoholisierung attestierte Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer dem 14 Mal vorbestraften Pongauer "Unzurechnungsfähigkeit während der Tatzeit". Deshalb brauchte sich der Beschuldigte, der 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, nicht wegen versuchten Mordes verantworten.

Raoul K. konnte sich auch heute vor dem Richter nicht mehr erinnern, wie es zu der Messerstecherei gekommen war. "Es tut mir von Herzen Leid". Er habe sein Opfer - ebenfalls ein Früh-Pensionist aus dem Pongau - vorher gar nicht gekannt, nur "vom Hörensagen".

Das Opfer selbst erklärte in gefassten Worten, er habe nur einen Streit zwischen Raoul und dessen Bekannten schlichten wollen. "Dass er dann ein Messer gezogen hat, habe ich gar nicht mitbekommen". Das "Dazwischendrängen" musste der 37-Jährige nicht nur mit einer Ohrfeige bitter büßen: Drei Stiche verletzten seinen Oberkörper, der vierte Stich ging knapp an der Halsschlagader vorbei. Die Behandlung im Krankenhaus dauerte sieben Tage.

Zechtour begann bereits am Vormittag
Die Pächterin des Gasthofes berichtete, dass der Angeklagte am Nachmittag des 31. Dezembers in ihrem Lokal "sechs Bier" und mit einem Trinkkumpanen "mindestens eine halbe Flasche Jägermeister" geleert habe. "Mit dem Bier habe ich schon am Vormittag angefangen", gestand der Beschuldigte ein. Zu Mittag nahm er in einem Chinarestaurant noch Pflaumenwein zu sich. Bevor der Streit im "Schluckerl" losging, hätten Roul K. und sein Freund "über ihre Mütter geredet und geweint", schilderte die Wirtin. Dann sei alles ganz schnell gegangen.

Der Pongauer war bereits im Jahr 1991 in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher in Behandlung. Danach sei er sechs Jahre lang clean gewesen, gab K. an. "Ihr Werdegang ist plakativ und erschreckend geradlinig", nahm Staatsanwalt Pechatschek Bezug auf die Vorstrafen. Das Opfer "hätte auch tot sein können", stellte Richter Weis fest. "Für mich besteht der Verdacht, dass das Klappmesser zu den Gegenständen gehört, die Sie immer bei sich tragen."
(apa/red)

11.5.2004 12:37