Montag, 10. Mai 2004

Scharfe Kritik vom Rechnungshof: Ministerien lassen sich teuer beraten!

  • Aufträge vergeben ohne Angebote zu vergleichen
  • SP-Budgetsprecher: "Grasser mehr als rücktrittsreif"

Der Rechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Wahrnehmungsbericht Auftragsvergaben in zahlreichen Ministerien. Insgesamt wurden 36 Einzelvergaben in sechs Ressorts mit einem Gesamtwert von 12,8 Mio. Euro geprüft. Bemängelt wird vor allem, dass zahlreiche Aufträge (teilweise mündlich) vergeben wurden, ohne wie vorgeschrieben Vergleichsangebote einzuholen.

Die Vergaben erfolgten noch in der vorigen Legislaturperiode. Die Prüfung erfolgte stichprobenartig im Oktober und November 2002.

Eine Auftragsvergabe des Sozialministeriums an Rechtsanwälte und Unternehmensberater war gleich mehrfach ungenügend: Das von Reinhart Waneck geleitete Staatssekretariat lud 2001 drei Berater und eine Anwaltsfirma ein, an der Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungen mitzuwirken. Gesamtkosten: 84.563 Euro. Die vorgeschriebenen Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt.

Außerdem wurde der Auftrag erst April 2001 vergeben, obwohl die Berater bereits im Jänner mit ihren Arbeiten begonnen hatten. Die zuständige Sektion des Ministeriums wurde überhaupt nicht eingebunden. Mangelhaft war die Angelegenheit aber offenbar nicht nur im formalen Sinn, sondern auch inhaltlich: Im Oktober 2003 wurde die mit Unterstützung der externen Berater ausgearbeitete Hauptverbands- Reform vom Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben.

"Nicht geprüft ob im Ministerium genug Sachverstand"
Rechnungshof-Präsident Fiedler erklärte, es sei ein "schwer wiegender Mangel", wenn Minister ihrer Beamtenschaft kein Vertrauen entgegenbringen und grundsätzlich davon ausgehen, dass externe Firmen mehr Leistung bringen.

Fiedler kritisierte auch, dass in vielen Fällen nicht einmal geprüft worden sei, "ob im Ministerium nicht genügend Sachverstand vorhanden gewesen wäre, um ohne Beraterleistungen auszukommen". Nicht einzusehen sei, warum z.B. Rechtsanwaltskosten "von außen" entstehen müssen, wenn der Bund für die Beratertätigkeit in rechtlichen Belangen die Finanzprokuratur heranziehen kann.

SPÖ und Grüne sehen sich durch die Rechnungshof-Kritik an den Auftragsvergaben mehrerer Ministerien bestätigt. SP-Budgetsprecher Matznetter schoss sich einmal mehr auf die Beraterhonorare im Ressort von Finanzminister Grasser ein. "Dieser Minister ist mehr als rücktrittsreif".
(apa/red)

10.5.2004 21:56