Beschluss wieder vertagt: Kein Ende im Streit ums Bundes-Tierschutzgesetz!
- Am Donnerstag verhandeln erstmals alle 4 Parteien
- Parteien uneinig: Molterer trotzdem zuversichtlich
Wieder keine Einigung! Der Unterausschuss des Verfassungsausschusses, der dem geplanten bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz gewidmet ist, wurde vertagt. Somit gibt es einen neuen parlamentarischen Fahrplan. Die nächste Sitzung findet am 25. Mai statt. Bis dahin soll es aber eine inhaltliche Einigung geben, die in Vier-Parteien-Geprächen erreicht werden soll.
Sollte es tatsächlich zu dieser Verständigung kommen, würde das Gesetz am 8. Juni im Verfassungsausschuss abgesegnet und am 16. oder 17. Juni im Plenum des Nationalrats beschlossen. Für eine Verabschiedung des Gesetzes ist in jedem Fall die Zustimmung der SPÖ notwendig, da ansonsten die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zu Stande kommt.
Abseits vom Ausschuss wird nun versucht, eine möglichst breite Einigung zu erzielen. So findet am kommenden Donnerstag erstmals eine Vier-Parteien-Verhandlungsrunde statt
"Auch die SPÖ werde bei einem guten Ergebnis letztendlich mitstimmen", so Molterer. Aber dafür müsste auch die ÖVP Kompromissbereitschaft zeigen.
Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten Konfliktfelder.
HÜHNER-HALTUNG:
Von der Regierung her ist lediglich vorgesehen, mit Anfang 2009 und damit drei Jahre früher als von der EU gefordert, die Legebatterien zu verbieten. An ihre Stelle sollen ausgestaltete Käfige treten, die den Hühnern allerdings nur unwesentlich mehr Raum bieten. Sowohl SPÖ als auch Grüne lehnen diese Art der Haltung ab. Im Gespräch sind nun so genannte Volieren, die den Tieren mehr Platz einräumen und einen eigenen Nist-Bereich enthalten.
ANBINDE-HALTUNG:
Prinzipiell soll die dauernde Anbindehaltung verboten werden. Das würde bedeuten, dass die Tiere zumindest 90 Tage pro Jahr Auslauf haben müssten. Umstritten ist allerdings jener Passus, wonach aus technischen bzw. rechtlichen Gründen Ausnahmen gewährt werden können. Die Grünen wollen nur Ausnahmen für Kleinbetriebe zulassen, bei denen örtlich tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht. Außerdem sollen bei Kleinhöfen Umstellungen auf Laufbetriebe finanziell gefördert werden.
SCHÄCHTEN:
Die FPÖ will weiterhin ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung. Die anderen Parteien berufen sich angesichts des Schächtens als traditioneller Schlachtmethode von Juden und Moslems auf die Religionsfreiheit und plädieren für Ausnahmeregelungen. Diese würde vorsehen, dass die Betäubung unmittelbar nach dem Schlachtschnitt erfolgt und der Vorgang nur von Experten durchgeführt werden darf. Im Gesetz selbst ist das Schächten nicht erwähnt, allerdings kann es die Gesundheitsministerin über eine Verordnung erlauben.
SCHWEINE-HALTUNG:
Bei der Kastration von Ferkeln ist vor allem die Methodik umstritten. Ein gänzliches Verbot der Kastration ohne Betäubung gilt sowohl aus finanziellen als auch aus Durchführungsgründen als kaum machbar. Ebenfalls umstritten ist das Kupieren von Schwänzen, das in der Regierungsvorlage in Ausnahmefällen gestattet ist. Dritter strittiger Punkt in der Schweine-Haltung sind die Vollspalten-Böden. Diese bedeuten, dass die Tiere auf einem Boden gehalten werden, der zur Gänze von Spalten und Fugen durchzogen ist. Die Opposition lehnt das ab. Als Alternative gelten Teilspalten-Böden, wo die Schweine in ihren Ställen auch festen Untergrund haben. (apa/red)
Wetter in Österreich08:07
Es trübt sich einWoche nach Pfingsten unbeständig. Sonne, Regen und Gewitter - alles ist möglich.
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
