EU-Verfahren gegen Österreich: Bilaterale Investitionsabkommen gegen EU-Recht
- Auch Dänemark, Schweden und Finnland betroffen
Österreich muss seine bilateralen Investitionsabkommen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt an EU-Recht anpassen, fordert die EU-Kommission. Sie hat deshalb ein Verfahren eröffnet und formell um Auskunft ersucht, welche Abkommen bestehen und noch nicht den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen.
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die Informationen zu übermitteln. Auch gegen Dänemark, Schweden und Finnland eröffnete die EU-Kommission ein Verfahren. Die von der EU-Kommission kritisierten Investitionsabkommen enthalten das uneingeschränkte Recht auf unbeschränkte internationale Geldtransfers und Garantien für die Behandlung von Niederlassungen, heißt es in einer Mitteilung der EU- Kommission vom Montag. Laut EU-Recht kann aber der EU-Ministerrat gegenüber Drittstaaten bis zu sechs Monate lang Schutzmaßnahmen erlassen.
Auch aus Gründen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kann der EU-Rat den Kapital- und Zahlungsverkehr einschränken, etwa um Finanzsanktionen gegen Länder, Regimes oder terroristische Organisationen zu erlassen. Weiters kann der EU-Rat unter bestimmten Umständen Investitionen oder Kapitaltransfers in Drittstaaten beschränken.
Wenn Österreich diese Möglichkeiten in seinen bilateralen Investitionsabkommen nicht vorsehe, dann könnten Unternehmen oder Einzelpersonen unter Hinweis auf solche vor dem Beitritt beschlossene Abkommen gegen eine EU-Entscheidung Berufung einlegen, fürchtet die EU-Kommission.
(apa)
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