Hintergrund-Info: Wie Abgeordnete des EU-Parlaments zu ihren Bezügen kommen
- Einkommen von Land zu Land verschieden, doch in der Spesenabgeltung steckt das große Geld
Das Gehalt von EU-Abgeordneten setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Einerseits erhalten die Abgeordneten ein Einkommen, andererseits gibt es Abgeltung der Spesen, die im Zuge der internationalen Tätigkeit anfallen. Beide Elemente sollen seit zwanzig Jahren reformiert werden, doch scheitert das Vorhaben regelmäßig. Zuletzt waren es im Jänner 2004 die Außenminister von vier Mitgliedsländern, darunter die im Präsidentschaftswahlkampf stehende Benita Ferrero-Waldner (V), die ein Gesamtpaket zu Fall brachten.
Der monatliche Lohn der Parlamentarier, auch Diäten genannt, richtet sich derzeit nach dem Lohn eines Parlamentariers im Heimatland. Das ist gerecht gegenüber der heimischen Bevölkerung, führt aber dazu, dass in Straßburg die Spitzenverdiener aus Italien etwa das vierfache ihrer spanischen Kollegen verdienen - bei gleicher Arbeit. Die Österreicher sind derzeit mit Brutto 8.794 Euro (12 Mal) hinter den Italienern zweitbeste Verdiener beim Grundlohn. Die Diäten werden im Abgeordnetenstatut geregelt, über das das EU-Parlament nicht autonom entscheiden kann. Vielmehr müssen die Mitgliedsländer einer Änderung zustimmen.
Mit Erweiterung wurden Unterschiede noch größer
Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedsländer ist die Ungerechtigkeit im Plenum noch augenscheinlicher geworden, denn in den nationalen Parlamenten mancher Beitrittsländer werden nur einige hundert Euro monatlich Lohn gezahlt. Jeder Saaldiener, der nach EU-Beamtenschema entlohnt wird, hat daher ein höheres Einkommen als diese Abgeordneten. Um diese Situation zu entschärfen, sah der Vorschlag für das neue Abgeordnetenstatut vor, dass alle Parlamentarier künftig die Hälfte dessen verdienen sollten, was ein Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhält. Das wären im Juni 2003, als der Vorschlag gemacht wurde, etwa 8.500 Euro zwölf Mal im Jahr gewesen und damit etwas weniger, als die österreichischen Abgeordneten derzeit erhalten.
Durch eine von den EU-Staaten per Jänner 2004 gewährte Gehaltserhöhung für die Richter wäre das Einkommen der EU-Abgeordneten aber auf 9.053 Euro gestiegen. Die Österreicher hätten dadurch mehr verdient als bisher, was zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit geführt hat. Netto würde dieses Bruttogehalt übrigens 5.638,07 Euro entsprechen, nach Abzug von 17 Prozent Sozialbeiträgen (1.539,06 Euro) und 25 Prozent Steuern (1.876,23 Euro), so eine Rechnung des EU-Parlaments.
Diäten jeweils der nationalen Besteuerung unterwerfen?
Das Schema wäre zwar im EU-Rahmen gerecht, würde aber zu Spannungen daheim führen. Nicht nur die Abgeordneten aus Osteuropa würden damit ein vielfaches ihrer Parlamentskollegen daheim verdienen. Auch die Schweden kämen - auf Grund der niedrigen Steuern - auf ein höheres Einkommen als ihr Premierminister. Der jüngste Vorschlag zum Abgeordnetenstatut sah deshalb die Möglichkeit vor, dass die Diäten der nationalen Besteuerung unterworfen werden. Das Statut regelt außerdem Fragen wie das Pensionsantrittsalter - 63 Jahre im jüngsten Vorschlag, wobei die Pension 3,5 Prozent des Gehalts pro geleistetem Arbeitsjahr betragen würde - oder eine Abfindung beim Ausscheiden aus dem Parlament (sechs bis 24 Monatsgehälter). In der Diskussion über das Geld untergegangen ist, dass das Statut auch die Immunität der Abgeordneten, ihren Schutz vor Abhören und andere für die Arbeit wichtige Bereiche regeln soll.
Großzügige Vergütung von Spesen
Teilweise wichtiger als der Grundlohn sind für viele Abgeordnete im Europaparlament die zu einem guten Teil pauschalierten Spesenvergütungen. Denn sie sind großzügig bemessen und können zu einem Zubrot von 100.000 Euro pro Jahr führen, schätzt der durch seine Angriffe auf das Spesensystem und die Abgeordnetenkollegen bekannt gewordene parteifreie EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin.
Die Spesenvergütung kann das EU-Parlament autonom ändern. Allerdings sind viele Abgeordnete nur dann bereit, das System zu ändern, wenn sie beim Gehalt mit den Besserverdienern gleichgestellt werden. Darum galt eine Änderung der Spesen und des Statuts bis zuletzt als "Paket", über das die Mitgliedsländer mit bestimmen.
Billig fliegen, Geld behalten
Seit Jahren in Diskussion ist die pauschale Vergütung der Reisen. Jeder Abgeordneten erhält pro Reise ein umbuchbares Economy Class Ticket bezahlt, auch wenn er heutzutage mit einem Billigflieger zu Mini-Tarifen reisen kann. Damit kann ein Parlamentarier leicht 40 Mal pro Jahr einige hundert Euro brutto für netto einstreifen, vor allem beim Anflug aus entfernteren Mitgliedsländern, von Spanien über Finnland bis Griechenland.
Tagegeld sorgte für Aufregung
Zuletzt ist das Tagegeld ins Gerede gekommen. Jeder Abgeordnete erhält pro Arbeitstag in Brüssel oder Straßburg 262 Euro, die für Hotels und Essen gedacht sind. Parlamentarier die in der Nähe Straßburgs um unter 40 Euro pro Nacht absteigen und nur in der Parlamentskantine essen oder sich einladen lassen, können mit 100 Euro am Tag auskommen und so ein erkleckliches Zusatzeinkommen einstreifen. Dazu kommt, dass die Abgeordneten nur ihre Anwesenheit mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen, eine qualitative Überprüfung der geleisteten Arbeit findet nicht statt. 100 Arbeitstage pro Jahr sind ein üblicher Rahmen.
Schiefe Optik: Verwandte dürfen beschäftigt werden
Bisher nicht ins Gerede gekommen ist die monatliche Spesenpauschale von 3.700 Euro für Bürokosten (Computer, Schreibwaren und Ähnliches) im Heimatland. Auch diese Mittel müssen nicht belegt werden. Abgeordnete die daheim ein zusätzliches volles Büro unterhalten mögen diesen Betrag brauchen, bei vielen ist die Verwendung der Gelder aber nicht nachvollziehbar.
Im Gegensatz zu diesen Pauschalbeträgen müssen die monatlich 12.576 Euro für Mitarbeiter mit Belegen abgerechnet werden. Allerdings ist es laut Geschäftsordnung des Parlaments nicht verboten, Verwandte zu beschäftigen, was von einigen Abgeordneten - nicht von Österreichern - genutzt wird. Das ergibt zumindest eine schiefe Optik.
(apa/red)










