Nur 231 neue Asyl-Anträge: Rückgang als erste Auswirkung des neuen Gesetzes
- In Traiskirschen warten noch immer 1.193 Personen
·"Räumung" von Traiskirchen läuft
Asylwerber werden auf Bundesländer aufgeteilt
·Neues Asylgesetz in Kraft getreten!
Schnellere Klärung durch Erstaufnahmezentren
·Asyl-Thema: Fischer
ab 9. Juli aktiv!
Regierung aber "nicht ins Tagesgeschäft pfuschen"
In der ersten Woche des neuen Asylgesetzes ist die Zahl der Neu-Anträge auf 231 geschrumpft und liegt damit deutlich unter dem Schnitt des Jahres. In der ungewöhnlich starken Vorwoche waren es noch 1.018 Ansuchen gewesen. Nicht viel geändert hat dieser Rückgang im größten Flüchtlingslager Traiskirchen. Dort sind nach aktuellen Zahlen des Innenministeriums noch immer 1.193 Personen untergebracht.
Bei den "Altfällen" in Traiskirchen hat es bisher nur wenige Übersiedelungen in andere Quartiere gegeben. Das zweite Flüchtlingszentrum in Thalham wird hingegen mittlerweile nur noch von Neuankömmlingen bewohnt.
Erstaufnahme-Zentren
Grundsätzlich ist seit 1. Mai vorgesehen, dass die beiden großen Flüchtlingslager nunmehr als Erstaufnahme-Zentren dienen, in denen binnen 20 Tagen entschieden wird, ob ein reguläres Verfahren eingeleitet wird. Zu diesem Zweck werden jene Flüchtlinge, die noch unter dem alten Gesetz laufen, in Ersatzquartiere in die Bundesländer gebracht.
Dies hat in Thalham klaglos funktioniert. Alle 215 Bewohner des Lagers konnten in andere oberösterreichische Quartieren untergebracht werden. Langsamer ging es das Innenministerium in Traiskirchen an. Von dort wurden bisher 260 der über tausend Bewohner wegübersiedelt. Kärnten nahm 100 Personen auf, Vorarlberg und Tirol je 70 und Salzburg 20. Wann die nächsten Übersiedlungen stattfinden werden, konnte man im Innenministerium noch nicht sagen.
231 Neuankömmlinge
Ermöglicht wird dieses relativ langsame Vorgehen auch dadurch, dass sich die Zahl der Neuankömmlinge stark reduziert hat. In Traiskirchen wurden seit 1. Mai 231 Personen aufgenommen, wobei rund 100 durch Erstreckungsverfahren (später ankommenden Familienangehörige) noch unter das alte Gesetz fallen. Das heißt, nur 77 Personen in Traiskirchen und 48 in Thalham sind derzeit mit dem neuen Erstaufnahme-Verfahren konfrontiert.
Entscheidungen wurden dabei bisher nicht gefällt, bei einigen läuft aber bereits das Zulassungsverfahren. Neun der Neuzuwanderer haben sich allerdings dafür entschieden, die angebotene Rückkehrberatung wahrzunehmen. (apa)
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