Nach Streik im Juni 2003: Wiener Linien zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt
- 1,14 Euro Entschädigung für Streik-Opfer
- Wr. Rechtsanwalt und Seniorenbund brachten Klage ein
Am 3. Juni 2003 wurde gegen die Pensionsreform gestreikt. In der Bundeshauptstadt standen U-Bahn, Bim und Busse still. Im Unterschied zu anderen Verkehrsunternehmen - die ÖBB verlängerten etwa die Gültigkeit von Netzkarten um drei Tage - boten die Wiener Linien ihren Kunden keine Entschädigung an. Das Wiener Handelsgericht hat nun in einem am Donnerstag zugestellten Urteil eine Schadenersatzpflicht festgestellt.
Die Wiener Linien müssen demnach ihren Kunden den aliquoten Fahrpreis von bis zu 1,14 Euro zurück erstatten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Wiener Linien werden dagegen Rechtsmittel einlegen.
15 Klienten des Wiener Rechtsanwalts Rupert Rausch sowie der Wiener Seniorenbund, der neun Fahrgäste vertrat, waren mit der Vorgangsweise der Wiener Linien nicht einverstanden. Dort hatte man sich auf höhere Gewalt berufen, welche das Unternehmen von der Beförderungspflicht ausgenommen hätte. Zwei separate Musterklagen wurden eingebracht.
Das Gericht leistete der Argumentation der Kläger Folge, wonach für den Streiktag ein Fall der Unmöglichkeit der vereinbarten Beförderungsleistung vorlag, der einen aliquoten Bereicherungsanspruch ausgelöst habe. "Grundsätzlich bestand auch am 3. Juni 2003 eine Beförderungspflicht der Beklagten (die Wiener Linien, Anm.)", heißt es im Urteil.
Und weiter: "Es ist notorisch, dass der am 3. Juni 2003 veranstaltete Streik nicht gegen das Unternehmen der Beklagten, sondern gegen die Regierung gerichtet war, sollte doch mit den Streikmaßnahmen eine Zurücknahme der Pensionsreform erreicht werden. Damit handelt es sich aber um einen politischen Streik, der unter keinen Umständen rechtmäßig sein kann."
"Damit wird ganz deutlich gesagt, dass ein Streik nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden kann", meinte Anwalt Rausch am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Er habe die Klage "ohne jedweden politischen Hintergrund geführt", betonte er: "Es kann einfach nicht sein, dass ein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt, wenn sich die Streikmaßnahmen gar nicht gegen ihn richten."
Die insgesamt 24 Kunden erhalten - je nachdem, ob es sich um Wochen-, Monats- oder Jahreskartenbesitzer handelt - zwischen 56 Cent und 1,14 Euro samt vier Prozent Zinsen zurück. Auch die Prozesskosten zwischen neun und 28 Euro müssen die Wiener Linien übernehmen, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen.
Rechtsanwalt Rausch hält jetzt eine Klagswelle von weiteren Fahrgästen für möglich: "Damals haben nicht nur die Wiener Linien, sondern auch andere Verkehrsunternehmen gestreikt. Abertausende Zeitkartenbesitzer in ganz Österreich waren davon betroffen. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass allen diesen Fahrgästen der aliquote Fahrpreis zurückbezahlt werden muss."
Zunächst empfiehlt Rausch den Fahrgästen jedoch, die Unternehmen schriftlich - etwa per Fax oder e-mail - zur Rückzahlung des Fahrpreises aufzufordern.
Der Geschäftsführer des Wiener Seniorenbunds, Anton Fürst, hoffte im Gespräch mit der APA, "dass nun auch bei den Wiener Linien ein Kundenbewusstsein eintritt und sie sich überlegen, ihren Kunden etwas anzubieten, um ihnen den Schaden zu ersetzen". Fürst schätzt, dass es allein unter den Wiener Senioren 60.000 "Öffi"-Benützer gegeben hat, die streikbedingt auf Bus und Bim verzichten mussten.
Die Wiener Linien kündigten jedoch am Nachmittag an, dass man das Urteil bekämpfen werde. "Die Einbringung einer Berufung soll aber nicht als Maßnahme gegen die treue Stammkundengruppe der Jahres- und Pensionisten-Jahreskarteninhaber gewertet werden, insbesondere weil der strittige Betrag von 1,14 Euro sehr gering ist", hieß es in einer Stellungnahme.
Den Wiener Linien gehe es "um prinzipielle Rechtssicherheit, um für zukünftige ähnliche Situationen eine klare, kostenschonende, aber auch kundenfreundliche Vorgangsweise vorsehen zu können". Sowohl im Interesse der Wiener Linien als auch der Kunden sei eine Entscheidung im Instanzenweg notwendig.
(apa/Red)
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