Dienstag, 4. Mai 2004

Beschlüsse im Ministerrat: Erwachsenen- Adoption und Erbschaftsrecht novelliert

  • Scheinadoptionen soll ein Riegel vorgeschoben werden
  • Erbschaftsrecht: Mündliches Testament eingeschränkt

Änderungen beim Erbschaftsrecht und bei der so genannten Erwachsenen-Adoption wurden am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Justizminister Böhmdorfer betonte, bei der Erwachsenenadoption habe es in der Vergangenheit einige Missbrauchsfälle gegeben: "Es sind mehr als einige Hundert." Dass damit Fehler bei der Zuwanderungspolitik ausgeglichen werden, will der Minister nicht so sehen.

Allerdings könne es nicht sein, dass mit der Erwachsenen-Adoption "eine Zuwanderungsmöglichkeit erschlichen" wird. Solche Möglichkeiten müsse man ausschließen.

Deshalb soll künftig Voraussetzung für eine solche Adoption eine fünf Jahre dauernde häusliche Gemeinschaft zwischen den Adoptiveltern und dem Ausländer sein. Zudem werde diese Möglichkeit nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn es im Herkunftsstaat ebenfalls eine Erwachsenen-Adoption gibt. Und dies sei in vielen der Beitrittsländern nicht der Fall, so Böhmdorfer.

Im Erbschaftsrecht wird das mündliche Testament stark eingeschränkt. Es soll künftig nur mehr in Notfällen - wenn Lebensgefahr besteht - möglich sein und dann auch nur mehr drei Monate gelten. Erbrechtlich besser gestellt werden kinderlose Witwen: Sie bekommen künftig auch den Erbteil, der derzeit Nichten und Neffen zusteht.

(apa)

4.5.2004 11:48