"Ein selbst ernannter Held": EU-Parlamentarier wettern gegen Martin
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Europaabgeordnete haben den parteifreien österreichischen EU-Abgeordneten Hans Peter Martin im Zuge seiner Kampagne gegen einen Missbrauch der Reisekostenvergütung der Lüge und Fälschung bezichtigt. Martin habe an keiner der 15 namentlichen Abstimmungen zu einem Parlamentsbericht, in dem eine schnelle Reform der Spesenabrechnung gefordert werde, teilgenommen, sagte die sozialdemokratische deutsche Parlamentarierin, Evelyne Gebhardt, im EU-Parlament in Straßburg. Gleichwohl fordere er nunmehr eine Änderung des Protokolls dazu.
Martin sei ein "selbst ernannter Held ... Jetzt fälscht er auch das Protokoll", sagte Gebhardt. Nachdem er an keiner der Abstimmungen zu dem Bericht des niederländischen Abgeordneten Michiel van Hulten teilgenommen habe, könne auch nicht aus dem Protokoll herausgestrichen werden.
Gebhardt wies in dem Zusammenhang sogar auf die Möglichkeit hin, Abgeordnete bei sehr schwerwiegenden Verstößen gegen die Geschäftsordnung von Sitzungen auszuschließen. Martin wies den Vorwurf, "irgendeine Fälschung eines Protokolls vorangetrieben zu haben, mit Entschiedenheit zurück". Er habe nur von seinem Rechten als Parlamentarier Gebrauch gemacht. Die Reaktion der EU-Parlamentarier werde "von der Öffentlichkeit entsprechend gewertet" werden.
Martin befand sich "am Rande des Plenums"
Auf Anfrage der APA sagte Martin, er habe sich zum Zeitpunkt der Abstimmung "am Rande des Plenums" aufgehalten und sei gerade mit den Vorwürfen von EU-Parlamentspräsident Pat Cox beschäftigt gewesen, wonach er, Martin, "null Beweise" für den Vorwurf des Spesenmissbrauchs geliefert habe. Dass er nunmehr im Nachhinein eine "Ergänzung" im Protokoll fordere, sei "üblich".
Der irische Konservative John Walls Cushnahan kritisierte ebenfalls, dass Martin an der Abstimmung nicht teilgenommen habe. "Das ist jemand, der nicht in das öffentliche Leben gehört. Er ist ein Lügner." Cushnahan verwies auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), wonach mehrere Abgeordnete wegen des Verdachts auf Rufmord Klagen gegen Martin eingereicht hätten. So bereichte die Zeitung Ende April, das Landgericht Köln habe verfügt, unter Androhung von 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft, dass Martin das Ansehen der SPD-Europaabgeordneten Gebhardt nicht weiter beschädigen dürfe.
Martin wies in der Parlamentsdebatte derartige "Unterstellungen und gemeinen Behauptungen" zurück. Er habe von dem Gericht weder eine Vorladung noch eine Verständigung bekommen und habe auch keine Behauptungen über Gebhardt gemacht. Der frühere SPÖ-Spitzenkandidat Martin tritt bei den EU-Wahlen am 13. Juni als unabhängiger Kandidat erneut an. (apa/red)
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