Montag, 26. April 2004

Kampf gegen Raser auf A2 verzögert sich: Section Control schießt vorerst nicht scharf

  • Wegen rechticher Probleme wären Strafen anfechtbar
  • Termin zum Start der Raserwaffe auf Herbst verschoben

Die Inbetriebnahme der Section Control auf der Südautobahn (A2) im Wechselabschnitt wird sich nach Angaben der Asfinag bis September verzögern. Technisch gesehen sei die Anlage "fixfertig", auch die Testphase habe man erfolgreich abgeschlossen, doch gebe es nun noch rechtliche Probleme zu klären, sagte Asfinag-Sprecher Harald Dirnbacher am Mittwoch zur APA. Konkret: Die vollautomatische Geschwindigkeitsänderung bei wechselnden Fahrbahnverhältnissen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) derzeit nicht geregelt.

Ohne eine Regelung müsste man die Section Control nämlich ausschalten, wenn die Fahrbahn nass oder vereist ist. Denn in diesem Fall ändern sich jene Geschwindigkeitsbegrenzungen, die bei trockener Fahrbahn gelten. Soll heißen: Wenn jemand mit 145 km/h gemessen wird, hat er bei normalen Witterungsverhältnissen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit "nur" um 15 km/h überschritten, bei Regen jedoch um 65 km/h. Und eine "Maschine" dürfe eben laut StVO zwar den Straßenzustand feststellen, dürfte aber nicht "selbstständig handeln".

"Wir hoffen, dass wir im September in Betrieb gehen können", so Dirnbacher - und zwar mit oder ohne neuer Verordnung. Denn bis dahin werden sämtliche Nässe- und Glatteissensoren sowie Warnschilder installiert sein. Diese würden dann Regen, Eis oder Schnee an die zuständige Straßenmeisterei melden. Ein Mensch - und nicht eine Maschine - würde anschließend die Geschwindigkeitsbegrenzung der Section Control regulieren. Bei jedem Vorgang müsst jedoch ein Aktenvermerk verfasst, der ans Verkehrsministerium geschickt werden müsste. Diese bürokratische Hürde würde im Fall einer neuen StVO-Regelung wegfallen. (apa/red)

26.4.2004 11:23