Dienstag, 27. April 2004

Wegen Napster-Engagement: Bertelsman muss in Kalifornien vor Gericht

  • Es geht um Kredite die die Tauschbörse erhalten hat

In San Francisco beginnt am Dienstag mit einer ersten Anhörung ein Prozess gegen Bertelsmann und zwei seiner US-Töchter. Das Verfahren haben die Musik-Konkurrenten EMI und Universal angestrengt. Es geht um die Tauschbörse Napster, der Bertelsmann in den Jahr 2000 und 2001 Kredite über mehr als 80 Mio. US-Dollar gegeben hatte.

Bertelsmann, über die Sparte BMG selbst im weltweiten Musikgeschäft aktiv, hatte mitten im Internet-Hoch mit ansehen müssen, wie die Tauschbörse Napster florierte. Kostenlos wechselten Mio. von Musikfans ihre Lieblingshits untereinander aus. Bertelsmann hatte die Gefahr der Piraterie, die noch heute der Musikindustrie sinkende Umsätze beschert, schnell erkannt.

Mit zweckgebundenenden Darlehen wollte das Unternehmen Napster in einen voll lizenzierten Dienst umwandeln. Die Konkurrenz sieht das Engagement der Gütersloher völlig anders. Bertelsmann habe die illegale und damals bereits in die Insolvenz gegangene Tauschbörse mit dem Kredit künstlich am Leben gehalten. Die Musikindustrie habe dadurch Milliardenverluste erlitten. Den entstandenen Schaden beziffern die Kläger auf 17 Mrd. US-Dollar.

Der Konzern habe zwar den Kredit gegeben, aber nichts Illegales getan und somit auch keinen Schaden verursacht, hält Bertelsmann dagegen. Bertelsmann habe nie Einfluss auf Napster und dessen Handeln ausüben könne, geschweige denn auf die Napster-Nutzer. Auch habe der Gütersloher Konzern nie wirtschaftlich von der Kreditvergabe profitiert, sondern habe - im Gegenteil - Geld verloren.

Obwohl es auch in dem neuen Rechtsstreit wieder in Kalifornien vor Gericht geht, scheinen mehr Trümpfe in den Händen der Bertelsmänner zu stecken. Die Gütersloher Juristen um Chefsyndikus Ulrich Koch haben Klageabweisung beantragt. "Wir sind überzeugt, dass die Klagen jeder Grundlage entbehren", sagte ein Konzernsprecher. Tatsächlich hatte die Chefrichterin des Bundesbezirksgerichtes in San Francisco, Marilyn H. Patel, bereits in einem früheren Verfahren gegen den damaligen Napster-Mehrheitseigner Hummer Winblad die Argumentationskette der Klägerseite verworfen.

Weitere Informationen:
Bertelsmann-Website

27.4.2004 15:11