Nach Einigung: Neues ÖBB-Dienstrecht ist in Kraft getreten!
- Neue Gehaltsschema für 47.000 Eisenbahner
- Lediglich Arbeitszeitgestaltung noch in Arbeit
·ÖBB-Dienstrecht unter Dach & Fach!
Vertrag samt Anti-Streik-Klausel unterschrieben
·Stichwort "ÖBB-Dienstrecht Neu"
Details: Die vier Reform- punkte im Überblick
·ÖBB-Dienstrecht: Die Streit-Chronik
So kam es zu einem der größten Streiks
·ÖBB-Urabstimmung:
94% für Streiks
80% stimmen Dienst- rechtsreform zu
·Neuer ÖBB-Holding- vorstand bestellt
Bis 30. Juni 2006: Vorm Walde, Söllinger, Moser
Für die 47.000 Eisenbahner der ÖBB tritt bereits mit 1. Mai ein neues Dienstrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen werden alte Sonderrechte abgeschafft. In Summe wollen die ÖBB dadurch mittelfristig 100 Mio. Euro einsparen. Vorstand und Gewerkschaft hatten sich nach mehr als viermonatigen Verhandlungen und über vierzig Verhandlungsrunden erst Freitagnachmittag auf die Änderungen geeinigt.
Neu geregelt wird für die Eisenbahner mit dem 1.Mai vor allem das Gehaltsschema. Die automatischen Vorrückungen (Biennalsprünge) werden von 14 auf neun reduziert, vorgerückt wird nur noch alle drei statt bisher alle zwei Jahre. Außerdem wird die Entlohnung im Krankenstand neu geregelt. Statt einem Zuschuss des Unternehmen wird - nach einer noch ausständigen Gesetzesänderung - künftig die Versicherung das Krankengeld bezahlen.
Neu ist weiters die Abgeltung für Nachtarbeit. Der bisherige Nachtzeitzuschlag (NZZ) und der Turnusurlaubszuschlag (TUZ) von acht Urlaubstagen werden aufgehoben. Stattdessen erhalten die rund 20.000 ÖBB-Schichtdienstmitarbeiter (vor allem Verschieber, Lokführer und Fahrdienstleiter) für Arbeiten zwischen 22.00 und 5.00 Uhr Zusatzurlaub nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz.
Gestrichen werden außerdem die Sonderurlaubsrechte: Der Winterurlaubszuschlag (WUZ), nach dem Eisenbahner, die von November bis März urlauben, zwei Urlaubstage zusätzlich erhielten, und der Feiertagsurlaubszuschlag (FUZ), der Eisenbahnern bisher einen zusätzlichen freien Tag gebracht hat, fallen weg. Pech für die Eisenbahner: Nach dem alten Dienstrecht wäre gerade der 1. Mai 2004 ein "FUZ"-Tag gewesen.
An das Angestelltengesetz angepasst werden schließlich auch die Disziplinarverfahren. Das Vetorecht der Gewerkschaft bei Entlassungen fällt weitgehend weg. Nur bei Schwerarbeitern muss die Disziplinarkommission, in der die Gewerkschaft weiterhin mit einem Mitglied vertreten sein wird, einstimmig entscheiden.
Gearbeitet wird in den ÖBB noch an der Neuregelung der Arbeitszeiten. Nach EU-Vorgaben wird künftig für die Eisenbahner das herkömmliche Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz gelten. Das würde für die Eisenbahner vor allem längere Ruhepausen und kürzere Regeldienstzeiten bedeuten und den Betrieb erheblich beeinträchtigen. Durch einen ÖBB-Kollektivvertrag (KV) sollen die Regelungen nun an die ÖBB-Bedürfnisse angepasst werden. Dieser KV soll spätesten bis zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember stehen.
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Dienstrecht sollte in die ÖBB nun auch wieder Ruhe einkehren. Hätten sich Vorstand und Gewerkschaft nicht geeinigt, hätte die Regierung per Gesetz in die Eisenbahnerverträge eingreifen wollen. Die Gewerkschaft hatte dagegen bereits mit neuen Streiks gedroht. Beides scheint nun vom Tisch zu sein. (apa/red)
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