Dienstag, 27. April 2004

EuGH-Verfahren angelaufen: Europäische Kommission verklagte den Ministerrat

  • EuGH berät ab heute Klage gegen EU-Ministerrat wegen lascher Defizitverfahren

Fünf Monate nach dem Verzicht der EU- Finanzminister auf Sanktionen gegen die Defizitsünder Deutschland und Frankreich haben die europäischen Institutionen erstmals vor Gericht über den Stabilitätspakt gestritten. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prallten dabei am Mittwoch in Luxemburg die Auffassungen unversöhnlich aufeinander.

Laut Kommission verstößt die Aussetzung der Defizit-Strafverfahren gegen Berlin und Paris gegen die Regeln des Stabilitätspaktes und damit gegen EU-Recht. Der Ministerrat, in dem die EU-Staaten vertreten sind, sieht die Stabilitätsvorschriften hingegen nicht als verletzt an.

Die Kommission hatte im Jänner in einem bisher beispiellosen Schritt vor dem höchsten EU-Gericht gegen den EU-Finanzministerrat geklagt. Der EuGH eröffnete daraufhin zum dritten Mal in seiner Geschichte ein Eilverfahren, das im Sommer entschieden werden soll. Die Fragen des Gerichtspräsidenten Vassilios Skouris und anderer Richter an Kommission und Ministerrat ließen nicht erkennen, wie das Gericht urteilen wird.

Der Chef-Jurist der Kommission, Michel Petite, pochte auf den "Defizitparagraphen" Artikel 104 im EU-Vertrag, der die Etappen der Straf-Prozedur regele. Der Beschluss der obersten Kassenhüter der EU vom 25. November 2003, die Verfahren nicht weiter in Richtung Sanktionen zu treiben, habe zu Verwirrung geführt. Denn es seien gleichzeitig - außerhalb der laufenden Verfahren - neue Sparempfehlungen an Berlin und Paris verabschiedet worden.

Der Chef-Jurist des Brüsseler Ministerrates, Jean-Claude Piris, entgegnete, die Minister hätten einen Ermessensspielraum gehabt. Deswegen seien sie nicht verpflichtet gewesen, die Verfahren wie von der Kommission vorgeschlagen zu verschärfen.
(apa, red)

27.4.2004 17:18