Freitag, 30. April 2004

Seit 1. Mai zollfrei Einkaufen in der neuen EU: Diese Regeln müssen Sie beachten!

  • Zigaretten: 25 Stück-Regelung bleibt bei Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien aufrecht

Die EU-Erweiterung bringt vor allem für die Anwohner im Grenzbereich zahlreiche Vorteile: Seit 1. Mai kann nämlich auch in den neuen EU-Ländern zollfrei eingekauft werden! Reisende dürfen, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, aus den neuen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, genauso wie aus Deutschland und Italien Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch nach Österreich mitnehmen. Wichtig: Für Reisen in die zehn neuen Mitgliedstaaten ist ein Reisepass nach wie vor erforderlich.

Bei Tabakwaren gelten weiterhin Einschränkungen. Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen Tabakwaren auf dem Landweg oder auf Binnengewässern aus den an Österreich angrenzenden neuen Mitgliedstaaten innerhalb der folgenden Mengen abgabenfrei einführen:
aus der Slowakei, Slowenien und Ungarn
25 Stück Zigaretten

aus Tschechien
25 Stück Zigaretten oder
10 Stück Zigarillos oder
5 Stück Zigarren oder
25 Gramm Rauchtabak oder
25 Gramm einer anteiligen Zusammenstellung dieser Waren

Bei der Einreise auf dem Luftweg oder aus nicht an Österreich angrenzenden Mitgliedstaaten auf dem Landweg oder auf Binnengewässern gelten folgende Freimengen:

aus Estland
200 Stück Zigaretten oder
250 Gramm Rauchtabak

aus Lettland, Litauen und Polen:
200 Stück Zigaretten

aus der Slowakei, Slowenien und Ungarn:
200 Stück Zigaretten

aus Tschechien:
200 Stück Zigaretten oder
100 Stück Zigarillos oder
50 Stück Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
250 Gramm einer anteiligen Zusammenstellung dieser Waren

Was tun, falls mehr Tabakwaren nach Österreich mitgenommen werden?
Bei der Einreise nach Österreich ist dies den Kontrollorganen der Grenzgendarmerie zu melden. Die Tabaksteuer ist nach Erhalt des Abgabenbescheides zu bezahlen.

Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Zollkontrollen durchgeführt. Falls die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß gemeldet, muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden.

Vor Reisebeginn können sich Österreicherinnen und Österreicher nach den aktuellen Einfuhrbestimmungen bei der Zentralen Auskunftsstelle der österreichischen Zollverwaltung erkundigen:

Zollamt Villach, Ackerweg 19, 9500 Villach
mailto:Zollanfragen@bmf.gv.at
Tel.: 04242/33233 DW 420 bis 423
von Montag - Freitag von 06.00 bis 22.00 Uhr
Fax: 04242/33233 DW 426

Interessierte können sich auch direkt an ein Zollamt wenden. Die Adressen der Zollämter stehen im Internet unter http://www.bmf.gv.at.

Tipps für die Einreise nach Österreich oder andere aktuelle Informationen stehen selbstverständlich auch auf der BMF-Homepage unter - Zoll - Reise zur Verfügung bzw. sind übersichtlich auch in den neuen Broschüren des Bundesministeriums für Finanzen "Zoll-Info" und "Zollfrei Einkaufen in der erweiterten EU" aufbereitet. Die Broschüren liegen in allen Finanz- und Zollämtern zur freien Entnahme auf bzw. sind via Internet oder telefonisch im BMF unter der Tel. Nr. 01/51433/1875 DW bestellbar.

30.4.2004 10:59