Minister-Konferenz: EU-Staaten einigen sich auf Prinzip sicherer Drittstaaten!
- Noch keine Länder im einzelnen vereinbart
- Asylwerber kann an Grenze zurückgewiesen werden
Die EU-Innenminister haben sich am Donnerstag auf das Konzept sicherer Herkunfts- und Drittstaaten geeinigt. Dies teilten Diplomaten nach Ende der Beratungen in Luxemburg mit. Damit ein Land als sicherer Drittstaat gilt, muss es die UNO-Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur ratifiziert haben, sondern auch einhalten.
Die politische Einigung ist eine Grundlage für eine Richtlinie über gemeinsame Mindeststandards im Asylverfahren, die in weiterer Folge von den EU-Staaten noch beschlossen werden muss. So müsse noch verhandelt werden, welche Länder auf die Liste sicherer Herkunfts- und Drittstaaten im Einzelnen zu setzen seien, teilten Diplomaten mit. Die EU-Staaten müssen darüber noch einen gesonderten Beschluss fassen. Zusätzlich sollen die EU-Staaten die Möglichkeit haben, nationale Listen sicherer Drittstaaten zu erstellen. Dies hatte zu einem Konflikt zwischen Großbritannien und Belgien geführt, der aber letztlich gelöst wurde.
Im Detail wird zwischen sicheren und super-sicheren Drittstaaten unterschieden, hieß es in Diplomatenkreisen. Nur für letztere gilt, dass sie nachweislich die UNO-Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen müssen. Kommt ein Asylwerber aus einem super-sicheren Drittstaat, kann er an der Grenze zurückgewiesen werden. Dies wäre in Österreich nach der EU-Erweiterung bei allen Nachbarländern der Fall, wenn Liechtenstein und die Schweiz als super-sicher eingestuft werden.
Ein "sicherer Drittstaat" wird dagegen durch die nationalen Listen definiert, für die niedrigere Kriterien als für super-sichere Drittstaaten gelten. Auch bei super-sicheren Drittstaaten sollen Asylwerber, das Recht auf ein Asylverfahren haben, dadurch würde aber die Zurückweisung nicht aufgeschoben. Deutschland habe durchgesetzt, dass straffällige Asylbewerber nach dem nationalen Grenzverfahren weiter beurteilt werden dürfen, hieß es. Parlamentarische Vorbehalte gegen die Einigung haben Deutschland, die Niederlande, Großbritannien und Schweden eingelegt.
Vorrangiges Ziel seien nun die EU-Verhandlungen über eine Liste sicherer Herkunftsländer, hieß es in Diplomatenkreisen. Dann müssten die EU-Innenminister die Liste super-sicherer Drittstaaten erstellen. (apa/red)
