Trotz Experten-Kritik: Neues Asylgesetz ist seit 1. Mai in Kraft getreten!
- Erstaufnahmezentren sollen schnellere Klärung bringen
- Länder für Unterbringung zuständig
·Asyl-Thema: Fischer
ab 9. Juli aktiv!
Regierung aber "nicht ins Tagesgeschäft pfuschen"
Seit 1. Mai ist in Österreich das neue Asylgesetz in Kraft getreten. Der Zugang zum Verfahren wird erschwert, die Abwicklung soll künftig schneller gehen. Für die Unterbringung der Asylwerber sind nun die Bundesländer - nach einem fixen Schlüssel - zuständig. Die volle Umsetzung des Gesetzes wird laut Innenminister Ernst Strasser bis September dauern. Hilfsorganisationen erwarten in der Übergangsphase weiter Quartierprobleme. In den letzten Monaten hatte es immer wieder obdachlose, nichtversorgte Flüchtlinge gegeben.
Die Novelle sieht die Einrichtung von drei Erstaufnahme-Zentren (Traiskirchen, Thalham, Schwechat) vor. In diesen soll binnen 20 Tagen eine Entscheidung über die Zulassung zum Asylverfahren fallen. Zugelassen werden im Wesentlichen nur mehr Flughafen- und Botschafts-Anträge sowie Personen, deren Herkunft nicht eruiert werden kann. Keine Chance auf Asyl haben Flüchtlinge, die aus einem der im Gesetz definierten sicheren Herkunfts- oder Drittländer kommen.
Experten und NGOs sehen in dem Gesetz mehrere Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeiten: Vor allem wurde die Abschiebemöglichkeit während des Berufungs-Verfahrens und das Neuerungsverbot kritisiert. Letzteres bedeutet, dass in zweiter Instanz nur mehr in Ausnahmefällen neue Fakten vorgebracht werden können. (apa/red)
