Donnerstag, 29. April 2004

Schüler angeblich während Nachhilfe verführt: Lehrerin wurde freigesprochen

  • Richterin hatte Zweifel an den Angaben der Schüler
  • Urteil noch nicht rechtskräftig

Weil sie einen 14 Jahre alten Schüler im Frühsommer 2003 verführt und statt Nachhilfeunterricht mit ihm zwei Mal Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, musste sich am Freitag eine 26-jährige Hauptschullehrerin im Wiener Landesgericht verantworten. Auf Antrag des Verteidigers fand der Prozess wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Ende wurde die Pädagogin freigesprochen. Staatsanwalt Friedrich König gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

Richterin Sonja Höpler-Salat begründete diese mit "erheblichen Zweifeln an den Angaben des Schülers, die einen Freispruch rechtfertigen". Der Bursch habe bei seinen Einvernahmen vor dem Stadtschulrat, der U-Richterin und der psychiatrischen Sachverständigen teilweise sehr widersprüchlich ausgesagt. Manche Behauptungen hätte er zunächst sehr detailliert, später recht vage in den Raum gestellt.

Einiges hätte sich nachweislich als unrichtig herausgestellt, führte die Richterin aus. So hatte der 14-Jährige betont, seinem besten Freund und seiner Mutter beim Kochen von den sexuellen Handlungen erzählt zu haben. Beide wurden heute als Zeugen einvernommen und konnten das nicht bestätigen. Die Mutter meinte, sie habe mit ihrem Sohn darüber reden wollen, als sie im vergangenen Mai zwei auffallend zärtliche SMS der Lehrerin auf seinem Handy entdeckte. Er habe aber nichts gesagt.

Der Bursch war nicht mehr als Zeuge geladen worden. Ein Video mit seiner im gerichtlichen Vorverfahren durchgeführten kontradiktorischen Einvernahme wurde abgespielt, was ihm eine neuerliche Aussage ersparte.

Trotz des Freispruchs musste sich die Lehrerin jedoch den Vorwurf der "schiefen Optik" gefallen lassen. Die Begleitumstände ließen "das Ganze in einem schiefen Licht erscheinen. Das ist unschön und für die Kinder und die Schule belastend, was aber ausschließlich disziplinär zu verfolgen ist", so die Richterin. Die Pädagogin ist derzeit arbeitslos, sie wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Stadtschulrat entlassen.

Als Englischlehrerin des Schülers hätte sie diesem niemals Nachhilfe erteilen dürfen. Sie hatte allerdings von sich aus angeboten, ihm in Mathematik auf die Sprünge zu helfen. Aus Mitleid, wie sie betonte, da er der schlechteste Schüler war und ihm in einem so genannten Vorwarngespräch der Ernst seiner Lage vor Augen geführt worden war.

Der Staatsanwalt stufte das als "Anbahnung" ein. Wie er nach dem Beweisverfahrens in seinem Schlussvortrag darlegte, soll die 26-Jährige die Mutter des Burschen gebeten haben, nichts von der Nachhilfe weiter zu erzählen. Jeweils am Donnerstagnachmittag suchte dann der 14-Jährige über einen längeren Zeitraum die Pädagogin in ihrer Wohnung auf, um mit ihrer Unterstützung seine schulischen Leistungen zu verbessern.

Der Staatsanwalt hatte keine Zweifel, dass es dabei - wie er sich ausdrückte - "zwei Mal zur Durchführung des sexuellen Aktes gekommen ist". Mit den Worten "Leg dich aufs Bett!" und "Komm hinauf!" habe die Frau den 14-Jährigen verführt.

Der Verteidiger widersprach: Der Schüler habe möglicherweise "einen Stand" auf die Lehrerin gehabt und wolle ihr jetzt etwas einbrocken. Er legte auch ein Gutachten vor, wonach seine Mandantin nach einer Krebsoperation im fraglichen Zeitraum gar nicht in der Lage gewesen wäre, das Hochbett zu besteigen.

Die Erleichterung der Beschuldigten war nach dem Freispruch naturgemäß groß. Mit Tränen in den Augen fiel sie einer Freundin und Mitbewohnerin um den Hals und bedankte sich bei ihrem Anwalt.

(apa/red)

29.4.2004 22:07