Ministerrat: Neue Bestimmung über Zumutbarkeit bei Arbeitslosigkeit
- Entgeltschutz löst starren Berufssschutz ab
- Vermittlungsdauer soll auf 90 Tage reduziert werden
Die neuen Zumutbarkeitsbestimmungen haben am Dienstag den Ministerrat passiert. Wie Bundeskanzler Schüssel mitteilte, will man mit den geplanten Maßnahmen die Vermittlungsdauer bei Arbeitslosigkeit von derzeit durchschnittlich 103 auf 90 Tage reduzieren. Wesentlichste Änderung ist, dass ein Entgeltschutz den starren Berufsschutz ablöst.
Während der ersten 120 Tage der Arbeitslosigkeit muss man einen fremden Job nur dann annehmen, wenn er 80 Prozent des davor bezogen Entgelts bietet. Danach beträgt der Entgeltschutz noch immer 75 Prozent.
Änderungen gibt es unter anderem bei der Wegzeit zum Arbeitsplatz. Dieser darf bei Vollbeschäftigung künftig nicht mehr als ein Viertel der Arbeitszeit betragen. Bei Teilzeitbeschäftigungen bis zu 20 Stunden gelten gesamt eineinhalb Stunden Fahrzeit als zumutbar.
Gleichzeitig mit den neuen Zumutbarkeitsbestimmungen wurde auch das Jugendausbildungsgesetz verlängert.
(apa)
