Donnerstag, 22. April 2004

Präsidentenwahl: Letzte Chance zur Anforderung von Wahlkarten vorbei

  • Bestellung war nur bis Donnerstag möglich
  • Stimmabgabe auch in österreichischen Flugzeugen

Wer am Sonntag nicht in dem ihm zugeteilten Wahllokal seine Stimme abgeben kann, hatte bis Donnerstag die Möglichkeit, sich auf der Gemeinde oder dem Magistratischen Bezirksamt eine Wahlkarte zu besorgen. Mit dieser kann man am Sonntag in jedem Wahllokal abstimmen. Wer sich bis jetzt noch nicht um seine Wahlkarte bemüht hat, kann nur ein seinem Wohnsitzlokal abstimmen.

Im Inland kann man die Stimme mit der Wahlkarte nur am Wahlsonntag abgeben - und zwar, anders als bei der Nationalratswahl, in allen Wahllokalen. Auf großen Bahnhöfen und Flughäfen werden eigene Wahlkarten-Wahllokale eingerichtet. Wahlkartenwähler müssen mit einem Lichtbildausweis ihre Identität nachweisen und die Wahlkarte dem Wahlleiter ungeöffnet übergeben. Wer eine Wahlkarte hat, kann ohne sie - auch in der Heimatgemeinde - nicht seine Stimme abgeben.

Bettlägrige, geh- oder transportunfähige bzw. in Haft befindliche Personen können eine Wahlkarte beantragen und gleichzeitig bekannt geben, dass sie ihre Stimme vor einer "besonderen Wahlbehörde" abgeben wollen, die dann am 25. April in ihre Unterkunft kommt.

Auch in Flugzeugen österreichischer Fluglinien kann gewählt und die Wahlkarte dem Flugbegleiter übergeben werden, der sie wieder mit nach Österreich nimmt und für die Weiterleitung an die Landeswahlbehörde sorgt. Die Stimme darf aber erst bei Verlassen des österreichischen Bundesgebiets ausgefüllt werden - weil in Österreich Briefwahl nicht zulässig ist.

Für die Stimmabgabe muss der in der Wahlkarte enthaltene Stimmzettel "unbeobachtet und unbeeinflusst" ausgefüllt, in das Wahlkuvert gelegt, dieses verschlossen und "vor den Augen" des "Zeugen" in die Wahlkarte zurückgelegt werden. Der Zeuge muss auf der Wahlkarte einen Vordruck zur Bestätigung ausfüllen, aus dem auch Ort und Zeitpunkt hervorgehen müssen.

Als Zeuge können fungieren: Eine dem österreichischen Notar vergleichbare Person, eine Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat, Generalkonsulat) oder ein volljähriger österreichische Staatsbürger mit gültigem Reisepass. Informationen über die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gibt es auf der Homepage des Außenministeriums.

Weitere Infos gibts hier:

Anforderung von Wahlkarten
Innenministerium: Wahl mit Wahlkarten
Außenministerium: Wahl mit Wahlkarten

(APA/red)

22.4.2004 09:28