Zuckersüßer EU-Sieg! Marmelade darf auch in der EU weiter Marmelade heißen
- In lokaler Vermarktung kein "Konfitüre"-Zwang
- Auch Deutsche dürfen "Fruchtgelee" Marmelade nennen
Marmelade bleibt auf lokalen Märkten Marmelade. Das EU-Parlament hat am Mittwoch eine Ausnahmeregelung endgültig abgesegnet, wonach Produzenten beim Vertrieb ihres Brotaufstriches auf lokalen Märkten die österreichische Bezeichnung beibehalten dürfen. Für den Export muss es aber weiter "Konfitüre" heißen.
EU-Recht sieht eigentlich - aufgrund des Sprachgebrauchs im Englischen - vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten Marmelade heißen dürfen. Österreich erstritt sich nun, neun Jahre nach dem EU-Beitritt eine Ausnahme, damit zumindest auf Bauernmärkten lokale Produzenten bei der Marillen- oder Ribiselmarmelade bleiben dürfen. Auch in Deutschland dürfen künftig lokale Produzenten ihr Fruchtgelee als Marmelade verkaufen.
(apa, red)
