"profil": Einstweilige Verfügung gegen Kabinettchef von Finanzminister Grasser
- Winkler darf nicht mehr behaupten, FirstInEx habe Vertrag zur Erstellung der Homepage nicht erfüllt
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Winkler, den Kabinettchef von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, erlassen. Winkler ist ab sofort die Behauptung verboten, das Internet-Unternehmen habe den Vertrag zur Erstellung von Grassers Homepage nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Im Zuge der Homepage-Affäre und deren Verwendung durch den "Verein zur Förderung der New Economy" hatte dessen Obmann Winkler behauptet, der Vertrag mit FirstInEx sei aufgrund der mangelhaften Erfüllung durch das Unternehmen beendet worden. Der Rechtsanwalt der FirstInEx, Michael Brand, dazu: "In seiner Beweisführung kommt das Gericht zum Ergebnis, dass es geradezu strafrechtliche Tatbestände berühren würde, wenn - wie Winkler behauptet - schwere Mängel vorhanden gewesen wären und der Verein trotzdem gezahlt hätte."
