Freitag, 23. April 2004

Neun Monate Haft für Hebamme! Baby starb nach Geburt - es war fahrlässige Tötung

  • Staatsanwalt : "maßlose Selbstüberschätzung"
  • Premiere : Hebamme wurde Zulassung entzogen!

Totz hohem Risiko (Becken-Endlage) wurde normal entbunden: Das Baby war bereits blau im Gesicht, als es zur Welt kam. Der Tod des Kindes und die Details der Entbindung brachten jetzt die Hebamme in Kärnten vor Gericht. Anklage: fahrlässige Tötung. Der Richter fällte einen Schuldspruch, verurteilte die 48-jährige Frau zu neun Monate teilbedingter Haft. Premiere in Österreich: Erstmals wurde einer Hebamme die Zulassung entzogen.

Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen zu neun Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt. Die Frau nahm das Urteil an. Sie war vor vier Jahren wegen eines ähnlichen Vorwurfs schon einmal vor Gericht gestanden, damals im Zweifel freigesprochen worden.

Die 48-Jährige betrieb ein Geburtshaus, sie war 22 Jahre lang als Hebamme tätig und half insgesamt 300 Kindern zur Welt. Im November vergangenen Jahres gebar eine 23 Jahre alte Hebammenschülerin in dem Geburtshaus ein Kind. Es handelte sich laut Anklage um eine so genannte Risikogeburt, da das Baby verkehrt im Bauch der Mutter lag. Richter Christian Liebhauser Karl betonte, die Becken-Endlage sei im Mutter-Kind-Pass vermerkt gewesen und verwies auf die medizinischen Gutachten, die von zahlreichen Fehlern der Hebamme sprechen.

Zwölf Stunden lang lag die 23 Jahre alte Schwangere in den Wehen, als das Baby schließlich das Licht der Welt erblickte, war es bereits blau im Gesicht. Die Entbindung fand in einer Höhle auf einem Futon bei Kerzenschein statt, das elektrische Licht wurde gedimmt. Der Notarzt, der damals gerufen worden war, gab an, es sei so dunkel gewesen, dass er kaum etwas gesehen habe. Die Mutter des bei der Geburt gestorbenen Babys erklärte, sie sei von der Hebamme nicht über die möglichen Komplikationen aufgeklärt worden.

Staatsanwalt Gottfried Kranz meinte, das Umfeld des Geburtshauses habe beinahe sektenähnlichen Charakter gehabt. Bei der Diagnose einer Becken-Endlage sei es laut Hebammengesetz verboten, eine Hausgeburt ohne Arzt und der Möglichkeit für einen Kaiserschnitt durchzuführen, betonte Kranz. Die Beschuldigte legte vor Gericht ein volles Geständnis im Sinne der Anklage ab.

Die Gutachter berichteten, dass das Baby eigentlich völlig gesund gewesen wäre. Durch den Sauerstoffmangel im Gehirn seien aber derart schwere Schäden entstanden, dass das Kind wenige Wochen später im Krankenhaus verstarb. Erschwerend kam für den Richter dazu, dass dies nicht der erste Fall war, in dem die Hebamme eine Risikogeburt angenommen hatte. Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde die Hebamme zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in der Höhe von 1.000 Euro verurteilt.

(apa)

23.4.2004 13:54