Freitag, 23. April 2004

Mitwirkung an Selbstmord: Ein Jahr unbedingte Freiheitsstrafe für 53-Jährigen

  • Er hatte den Benzinkanister für Lebensmüden besorgt
  • 44-jähriger Oberösterreicher zündete sich an

Für seine Mitwirkung an einem Selbstmord ist ein 53-Jähriger aus dem Bezirk Braunau am Inn am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte den Benzinkanister für den Lebensmüden besorgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall passierte Ende Juni 2002 in Braunau. Ein 44-Jähriger übergoss sich im Beisein mehrerer anderer Personen im Garten eines Wohnhauses mit Benzin und zündete sich an. Die anderen unternahmen zwar noch Löschversuche. Der Mann erlitt dennoch schwere Verbrennungen, denen er später im Krankenhaus erlag.

Später stellte sich heraus, dass der Selbstmord des medikamenten- und alkoholabhängigen Arbeitslosen das Ende eines längeren alkoholschwangeren Beisammensitzens mehrerer derartiger Personen war. Dabei hatten die Teilnehmer auch über Selbstmord "sinniert". Der 53-Jährige holte nach dem Konsum von "zehn bis zwölf Bier" einen Kanister Benzin von einer Tankstelle. Vor Gericht erklärte der alkoholkranke mehrfach Vorbestrafte, der Treibstoff sei für ein Lagerfeuer bestimmt gewesen. Keiner habe an einen tatsächlichen Selbstmordversuch geglaubt. Doch dann habe der 44-Jährige für alle völlig überraschend den Feuertod gesucht.

Der Richter glaubte dieser Version nicht. Der Angeklagte sei der Mitwirkung am Selbstmord schuldig, weil er den Benzinkanister zur Verfügung gestellt habe. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (apa/red)

23.4.2004 08:42